Bewertungsdetails

4.8 62
Roompot Parks: Profitgier im Corona Krisenmodus
Reisemagazin KH K. Hoeft 19 März 2020
Artikel bewerten
 
5.0
Als Info für alle!

Auszug aus einem Hinweis des europäischen Verbraucherzentrums:

Die Gutscheinlösung stößt von Verbraucherschutzseite auf Widerspruch. Dennoch wird sie aktuell in den Staaten angedacht und umgesetzt.

Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, müssten Sie den Klageweg bestreiten. Es gibt noch keine Präzedenzfälle, da auch die Gerichte im Moment nicht oder nur unzureichend arbeiten. Dennoch möchte ich Sie darüber informieren, dass aktuell nur ein Richter darüber entscheiden kann, ob Sie einen Gutschein akzeptieren müssen oder nicht. In der EU gibt es auch ein vereinfachtes Klageverfahren ohne, dass Sie einen Anwalt einschalten müssten. Ich sende Ihnen einen Link mit, dem Sie alles Nötige entnehmen können: https://e-justice.europa.eu/content_small_claims-42-de.do
V
Beitrag melden War diese Bewertung hilfreich für dich? 18 0

Kommentare

Hast du schon ein Konto?