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Roompot Parks: Profitgier im Corona Krisenmodus
Reisemagazin KH K. Hoeft 19 März 2020
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Hallo Zusammen,

HJ Danke für deinen Beitrag. Meine rechtliche Erstberatung hat auch gerade gesagt das er die AGB Nr.4 genauso versteht wie ich. D.h.kurzum kein Gutschein, falls Roompot darauf besteht, bleibt nur der Schritt zu einem niederländischen Anwalt. Hat man eine Rechtsschutzversicherung ggf. mit Selbstbeteiligung ist das Geld für die Selbstbeteiligung natürlich weg. Aber ggf. besser als ein Gutschein der persönlich nicht genutzt werden kann. Ich warte allerdings noch auf die Meldung von Roompot, danach schreibe ich das auch per Einschreiben. Wenn dann die (gemäß der hier gefundene Eintragungen) erwartbare Antwort von Roompot kommt, werde ich wohl meine Rechtschutzversicherung mit SB bemühen müssen. Ob man sich zu einer Sammelklage zusammenschließen kann wird sich dann wohl zeigen. Jedenfalls bedenkt Roompot wohl nicht etwaige Folgen für Ihre zukünftigen Jahre wenn das Verhalten offiziell und in den Geprächen untereinander bekannt gemacht wird. Momentan ist es mehr als Schade und schädlich wie Roompot sich verhält, leider weiß ich nicht ob es bei CenterParc oder Landal ebenso aussieht. Es heißt wohl auch hier durchhalten.

Bleibt gesund!
V
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