Bewertungsdetails

4.8 62
Roompot Parks: Profitgier im Corona Krisenmodus
Reisemagazin KH K. Hoeft 19 März 2020
Artikel bewerten
 
5.0
Hallo zusammen. Leider sind wir auch betroffen...........

Ich sehe es so, dass die Roompot AGBs, als Grundlage für das zustande gekommende Vertragsverhältnis zählt. Hat man nun seine Reise bezahlt, ist man seiner Schuldigkeit nachgekommen. Kann Roompot aus den bekannten Gründen zum gebuchten Zeitraum die Unterkunft nicht zur verfügung stellen (siehe AGB, Punkt 4 höhere Gewalt usw.) muss eine Rückerstattung laut AGBs erfolgen. Und von einer Erstattung als Gutscheinen habe ich im Bezug auf Punkt 4. der AGBs nichts gelesen.....

Link zu den AGBs: https://www.roompot.de/syssiteassets/infoblocks/boekingsinformatie/voorwaarden/av-roompot-de.pdf
R7
Beitrag melden War diese Bewertung hilfreich für dich? 5 0

Kommentare

Hast du schon ein Konto?