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4.0
Wenn Roompot aufgrund der Schließung des Parks einen Gutschein zusendet müsste doch die AGB von Rommpot Nr.4 gelten:
Stornierung durch den Unternehmer
Im Falle höherer Gewalt oder unvorhergesehener Umstände ist der Unternehmer berechtigt, die Reservierung zu stornieren. Unter unvorhergesehenen Umständen beziehungsweise höherer Gewalt versteht man das Folgende: a) Die Unterkunft ist nicht mehr für die Vermietung geeignet ist (z.B. durch Überschwemmung, Brand oder Vertragsbruch des Bereitstellers der Unterkunft). b) Der Umstand, dass die Unterkunft nicht mehr verfügbar ist (beispielsweise durch den plötzlichen Verkauf der Unterkunft durch den Bereitsteller der Unterkunft, durch eine doppelte Reservierung oder eine Insolvenz des Bereitstellers der Unterkunft).
Der Unternehmer setzt den Feriengast unmittelbar unter Angabe von Gründen telefonisch oder in schriftlicher Form darüber in Kenntnis. In diesem Fall wird er sich bemühen, eine gleichwertige Unterkunft zum selben Reisepreis anzubieten. Wenn kein geeignetes Alternativangebot gemacht werden kann oder der Feriengast mit dem Alternativangebot nicht einverstanden ist, erstattet der Unternehmer den bereits gezahlten Reisepreis ganz oder teilweise, ohne dass der Unternehmer verpflichtet ist, dem Feriengast eine Entschädigung zu zahlen.
D.h. man muss nicht den Gutschein nehmen oder?
Stornierung durch den Unternehmer
Im Falle höherer Gewalt oder unvorhergesehener Umstände ist der Unternehmer berechtigt, die Reservierung zu stornieren. Unter unvorhergesehenen Umständen beziehungsweise höherer Gewalt versteht man das Folgende: a) Die Unterkunft ist nicht mehr für die Vermietung geeignet ist (z.B. durch Überschwemmung, Brand oder Vertragsbruch des Bereitstellers der Unterkunft). b) Der Umstand, dass die Unterkunft nicht mehr verfügbar ist (beispielsweise durch den plötzlichen Verkauf der Unterkunft durch den Bereitsteller der Unterkunft, durch eine doppelte Reservierung oder eine Insolvenz des Bereitstellers der Unterkunft).
Der Unternehmer setzt den Feriengast unmittelbar unter Angabe von Gründen telefonisch oder in schriftlicher Form darüber in Kenntnis. In diesem Fall wird er sich bemühen, eine gleichwertige Unterkunft zum selben Reisepreis anzubieten. Wenn kein geeignetes Alternativangebot gemacht werden kann oder der Feriengast mit dem Alternativangebot nicht einverstanden ist, erstattet der Unternehmer den bereits gezahlten Reisepreis ganz oder teilweise, ohne dass der Unternehmer verpflichtet ist, dem Feriengast eine Entschädigung zu zahlen.
D.h. man muss nicht den Gutschein nehmen oder?
V
VJS
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