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Roompot Parks: Profitgier im Corona Krisenmodus
Reisemagazin KH K. Hoeft 19 März 2020
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5.0
Wenn man, so der niederländischen Verbraucherschutz, darlegen kann, dass der Urlaub wegen Corona zu unsicher/gefährlich ist oder weil fast alles, was man besuchen wollte, zu ist, greifen die allgemeinen Geschäftsbedingungen vielleicht gar nicht. Dass die Niederlande zum Leidwesen ihrer Nachbarn und vieler Experten (noch) eine andere, sehr umstrittene Politik verfolgen, kann m.E. kein ausreichender Grund zur Anwendung der allgemeinen Geschäftsbedingungen sein, aber das müsste man von einem Anwalt prüfen lassen
.
D
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