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Vorsicht: Bussek & Mengede mahnen für Mr. nexnet GmbH ab

08 Mai 2011 14:06 #16411 von Marc4
Bis jetzt haben sie sich ja nur per Telefon gemeldet,sobald ein Brief von denen kommt werde ich gegen diese Mafiamethoden vorgehen und das zur Anzeige bringen.Werde euch auf dem laufenden halten wie das weitergeht.

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11 Mai 2011 14:55 #16413 von N. geändert
Ich habe trotz Anwalt in Regensburg vorm Amtsgericht verloren.
:-((

Und es wurden aus ein paar Minuten Internet Analog Verbindung
über 180 EUR !

Die Verbindungen wurden niemals von der Telekom bestätigt !
Auch das Gericht schien das nicht zu interessieren !

Weiterhin wurde die Gebühr manipuliert obwohl nur eine Nummer
zur Einwahl benutzt wurde!

Man fragt sich schon ob das unsere dummen Gesetze
erlauben solchen Firmen Vorrang zu gewähren !??

Danke NEXNET und Mengede für diese Unkosten !
ich wünsche euch den Untergang und zwar sehr schnell !

Scheint wohl bei vielen funktioniert zu haben mit den
verstrickten Einwahlnummern und Gebühren !

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14 Mai 2011 14:42 #16427 von mam
Hallo an alle,
habe heute von der Kanzlei Bussek und Mengede einen Mahnbescheid vom Amtsgericht Coburg bekommen.
Hauptforderung:
Dienstleistungsvertrag gem Rechnung - -xxxxxxxx vom 15.12.2008 in Höhe von
sage und schreibe: 499.,66€
zzgl. Mahnskosten , Auskünfte, Inkassokosten usw.

Forderung : 764,05€

habe sofort gegen den Mahnbescheid in vollem Umfang widersprochen!
werde morgen bei uns bei der Verbraucherzentrale vorbeischauen und mch beraten lassen, und ggf auch von meinem anwalt!
habe vor ca. 2j. von denen schon mal neMahnung bekommen der ich schriftlich widersprochen habe und seither nie wieder was gehört.

Solche leute sollte man einserren, die auf Kosten anderer Kohle schpfen wollen.
Das sind keine Anwälte sondern nur Verbrecherpack, die sich bereichern wollen für nix und dafür von unerer Politik und Gesetzen auch noch die Möglichkeiten dau bekommen anstatt man solchen Leuten das Handwerk legt,
klaut aber ein Jugendlicher im Laden einen Kaugummi wird er behandelt wie ein Verbrecher, und solche lässt man einfach aufen und schaut zu wie sich bereichern.....
ich sag nur armes Deutschalnd
werde berichten wie es weitergeht!!!!!!

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14 Mai 2011 14:50 #16428 von mam
Was ich vergessen hatte,

die Kanzlei vertritt in dem Mahnbescheid die Fa.
telegate AG
Fraubhoferstr. 12a
82152 Planegg

es geht nicht hervor um welche dienstleistungsvertrag es sich handeln sollte
und wiedie Kosten entstanden sind.
Halte auf dem laufenden!

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15 Mai 2011 15:30 - 15 Mai 2011 15:36 #16429 von johannson
Interessant finde ich, dass erst Ende März der Tagesspiegel in Berlin von einem Fall berichtete, in dem es auch um angebliche Forderungen der Telegate ging, die von der Kanzlei B & M eingetrieben werden sollten. Dort war auch die Nexnet involviert, die sich offenbar überall reinhängt. Der Artikel findet sich hier: www.tagesspiegel.de/wirtschaft/verbrauch...hnungen/3996160.html . Zwar bin ich juristisch eher Laie, denke aber, im Falle des Verklagtwerdens kann es nicht schaden, dem Gericht solche Pressebeiträge vorzulegen, als Hinweis, dass die Kläger und ihre rechtlichen Vertreter aus Berlin das seit Jahren und Hundertfach kritisierte Vorgehen ganz methodisch betreiben.
"Bezeichnend" finde ich auch, dass sich weder B & M noch Nexnet gegenüber der Redaktion äußern wollten. Vermutlich, weil sie nicht das Geringste zu verschleiern haben.
Wenn ich es so mit den vielen Berichten in anderen Foren vergleiche, scheint mir auch Dein Fall, mam, für das Vorgehen des Konglomerates "bezeichnend" zu sein. Kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist (manchmal sogar frech noch viel später) kommen sie aus den Löchern in der Hoffnung, dass die Opfer sich kaum an den Zusammenhang erinnern und/oder keine Unterlagen mehr haben.
Es wird nicht nur darauf ankommen, dass Du den seinerzeitigen Widerspruch noch nachweisen kannst, sondern auch auf den Inhalt. Wie ich hier früher schon in Anlehnung an Ratschläge aus anderen Foren geschrieben habe, ist das sofortige und nachweisbare Anfordern eines Einzelverbindungsnachweis (EVN) und eines s. g. Prüfprotokolls nach § 45i TKG im Streitfalle hilfreich. Hiervon, von anderen Argumenten und der Güte des in solchen Angelegenheiten hoffentlich erfahrenen Anwaltes ist sicher auch abhängig, ob man wie "N. geändert" am AG verliert oder wie in zahlreichen andern Fällen (!) obsiegt.
Einmal mehr rate ich im Grundsatz, nach der Besprechung mit der VZ und Deinem Anwalt nicht nur hier zu berichten, sondern die Sache mindestens auch noch bei Fachforen, etwa http://www.onlinekosten.de/forum/forumdisplay.php?s=bb911da573d3520268ecd111631cae4f&f=164 und auch bei http://www.telespiegel.de/forum/internet-dsl-anschluss-f58.html einzustellen. Auch das Forum von www.teltarif.de war seinerzeit ganz gut. An den erwähnten Plätzen tummeln sich eher mit der Materie vertraute User als in einem generelleren Forum wie hier.
Viel Glück und Erfolg!

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08 Jun 2011 12:05 #16561 von hotsteppers4
Auch ich habe gestern ein solches Schreiben der oben genannten Kanzlei erhalten, sogar mit der Androhung der überprüfung einer strafbaren Handlung meinerseits. Ich könnte mich allerdings FREI Kaufen, wenn ich 80% der Hauptforrderung sofort zahle. Andernfalls wird mein EDV Equitment als Austauschpfändung genommen, ha,ha.
Habe denen gestern noch per E-Mail geschrieben, ich ZAHLE nicht.

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08 Jun 2011 18:25 #16563 von johannson
Das mit der Drohung, zu "Überprüfen, ob eine strafbare Handlung vorliegt", ist natürlich eine rechtlich nichtssagende Floskel, um auf Unbedarfte zusätzlichen Druck auszuüben. Nach meiner Einschätzung ziehen sich Parteien auf so etwas nur zurück, wenn ihre Rechtsposition insgesamt nicht die Beste ist. Demgegenüber haben allerdings mehrere Amtsgerichte die Meinung vertreten, dass sich dann sogar Anwälte strafbar machen können, wenn sie wissentlich Forderungen von Mandanten einzutreiben versuchen, die aus welchen Gründen auch immer fehlerhaft sind oder auch gar nicht bestehen (können).
Leider ist Deiner Schilderung, hotsteppers4, nicht zu entnehmen
    um welche Art von Forderung es sich handeln soll
    wer der Auftraggeber der renommierten Kanzlei dieses Mal ist
    um welchen (bitte nur)
ungefähren Betrag es geht
in was die "strafbare Handlung" denn überhaupt bestehen soll
ob es schon ein gerichtliches Mahnverfahren oder gar einen Prozess gab
Es wundert schon, dass man Dich so genau kennt, um zu wissen, dass bei Dir "EDV-Eqipment" zu pfänden ist. Wir anderen Foren-User hören zwar bestimmt gerne, dass ein Über-den-Tisch-Gezogener nicht zahlt. Im Grundsatz gut so. Lasst Abzocker ins Leere laufen. Das bringt aber nur weiter, wenn man auf allen Ebenen im Recht ist. Ich schrieb schon: Bloßes Schweigen ohne Bestreiten der angeblichen Foerderung, etc., etc. kann nachteilig sein! In diesem Sinne wäre es hilfreich für etwaige eigene Fälle und mögliche Ratschläge an Dich, wenn Du zu den offenen Fragen ein wenig sagen könntest. In früheren Beiträgen habe ich weitere Anmerkungen gemacht, so u. a. auch empfohlen, seinen Fall in Fachforen einzustellen.

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