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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro belegt.
Kurz vor Anpfiff des Drittligaspiels beim Chemnitzer FC am 7. Mai 2017 waren im Zuschauerbereich der Gäste mehrere Bengalische Feuer entzündet worden. Darüber hinaus wurde im Rahmen des Drittligaspiels gegen Jahn Regensburg am 20. Mai 2017 von Münsteraner Zuschauern ein Banner mit beleidigendem Inhalt gezeigt.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro belegt.
In der 40. Spielminute des Meisterschaftsspiels beim SV Werder Bremen II am 17. März 2017 wurden im Münsteraner Zuschauerblock zwei Bengalische Feuer gezündet
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Nachdem circa 300 Fans des SC Preußen Münster am vergangenen Freitag in Osnabrück randalierten, ermittelt die Polizei Osnabrück nun auf Hochtouren.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SC Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 9500 Euro belegt.
Vor dem Drittligaspiel beim MSV Duisburg am 12. Februar 2017 wurde im Münsteraner Zuschauerbereich Pyrotechnik gezündet. Ein Bengalo wurde auf das Spielfeld, ein anderer in den Nachbarblock geworfen, wodurch eine Zuschauerin leicht verletzt wurde. Zudem wurde im Gästeblock ein Banner mit beleidigendem Inhalt gezeigt.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SC Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro belegt.
Vor dem Drittligaspiel beim VfL Osnabrück am 28. Januar 2017 wurde im Münsteraner Zuschauerblock Pyrotechnik gezündet.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.