Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.
Unmittelbar vor und während des Drittligaspiels gegen den Chemnitzer FC am 24. November 2017 wurde jeweils Pyrotechnik im Münsteraner Zuschauerblock gezündet.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.
Vor und während des Drittligaspiels gegen den VfL Osnabrück am 30. September 2017 wurde im Münsteraner Zuschauerblock Pyrotechnik abgebrannt.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SC Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro belegt.
In der 4. Minute des Drittligaspiels gegen den 1. FC Magdeburg am 19. August 2017 waren im Münsteraner Zuschauerbereich mehrere Rauchbomben gezündet worden.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.