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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Köln und die Drittligisten 1. FC Kaiserslautern und Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit Geldstrafen belegt. Die Strafe für Rostock beträgt 12.150 Euro, wovon der Verein bis zu 4000 Euro für sicherheitstechnische und infrastrukturelle Maßnahmen verwenden kann, was dem DFB bis zum 31. März 2020 nachzuweisen wäre. Köln und Kaiserslautern müssen je 1000 Euro zahlen.
Im Rahmen des DFB-Pokalspiels gegen den VfB Stuttgart am 12. August 2019 zündeten Rostocker Zuschauer mindestens 33 Bengalische Feuer. In der zweiten Halbzeit wurde ferner erst ein gefüllter Bierbecher und dann ein Getränkekarton in Richtung des Schiedsrichterassistenten geworfen.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Drittligisten FC Hansa Rostock und SV Meppen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss mit Geldstrafen belegt. Rostock muss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger 4620 Euro zahlen, Meppen ebenfalls wegen eines unsportlichen Verhaltens der Anhänger eine Strafe von 300 Euro.
Kurz nach Beginn des Drittligaspiels gegen Viktoria Köln am 20. Juli 2019 zündeten Rostocker Zuschauer mindestens zehn Leuchtfeuer und einen Nebeltopf. Die Partie musste daraufhin für etwa 45 Sekunden untebrochen werden.