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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Drittligisten FC Hansa Rostock, FC Bayern München II und TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss jeweils wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit Geldstrafen belegt. Die Strafe für Rostock beträgt 18.700 Euro, wovon der Verein bis zu 6000 Euro für sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2020 nachzuweisen wäre. Bayern München muss 5200 Euro zahlen, der TSV 1860 München 1550 Euro.
Zu Beginn des Drittligaspiels beim KFC Uerdingen am 7. Dezember 2019 in Düsseldorf brannten Rostocker Zuschauer zwei Leuchtfackeln ab. Zudem zündeten Anhänger des Auswärtsteams zu Beginn der zweiten Halbzeit mindestens 15 Fackeln, drei Rauchtöpfe, acht Blinker und fünf Böller. Einer der Böller wurde auf das Spielfeld geworfen. Ein im angrenzenden Block angebrachtes Netz und Folien, die im Rahmen einer Choreografie im Rostocker Zuschauerblock verwendet wurden, gerieten durch die Pyrotechnik in Brand. Dies hatte einen Feuerwehreinsatz zur Folge. Ferner musste das Spiel dadurch in der 47. Minute zunächst für eine Minute und in der 49. Minute nochmals für zwei Minuten unterbrochen werden.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt hat in mündlicher Verhandlung eine der beiden Geldstrafen reduziert, gegen die Drittligist Hansa Rostock Einspruch eingelegt hatte. Statt mit ursprünglich 45.925 Euro wurde der Verein wegen der Vorkommnisse im Spiel bei Waldhof Mannheim am 29. September 2019 nunmehr nur noch mit 38.425 Euro Geldstrafe belegt. Bis zu 13.000 Euro davon kann der Klub für sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2020 nachzuweisen wäre.
Hingegen hatte die ausgesprochene Strafe in Höhe von 7100 Euro wegen der Zuschauerverfehlungen im Spiel bei Carl Zeiss Jena am 3. November 2019 auch nach der Verhandlung weiterhin Bestand. Beide Geldstrafen summieren sich demnach jetzt auf eine Gesamthöhe von 45.525 Euro.
"Anzahl an gezündeten Rauchfackeln leicht nach unten korrigiert"
Stephan Oberholz, der als stellvertretender Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Sitzung leitete, sagte anschließend zu den Urteilen: "Was die Strafe aus dem Mannheim-Spiel betrifft, so hat die Beweisaufnahme ergeben, dass die ursprünglich angenommene Anzahl an gezündeten Rauchfackeln leicht nach unten zu korrigieren war. Stattdessen konnte das Gericht bezüglich der Vorfälle beim Spiel in Jena keinen anderen Sachverhalt feststellen, weshalb es hier bei der Strafe aus dem vorangegangenen Einzelrichterurteil geblieben ist."
In der ersten Minute des Drittligaspiels beim SV Waldhof Mannheim am 29. September 2019 hatten Rostocker Zuschauer mindestens 30 Rauchfackeln gezündet und eine Vielzahl von Leuchtkörpern abgeschossen. Die Begegnung musste daraufhin für zwei Minuten unterbrochen werden. Zudem hatte ein Rostocker Anhänger in der 30. Minute eine Plastikflasche geworfen und dabei auf dem Platz einen Spieler getroffen.
Vor dem Drittligaspiel beim FC Carl Zeiss Jena am 3. November 2019 hatte ein Rostocker Zuschauer ein Bengalisches Feuer abgebrannt und es in den Innenraum geworfen. In der 57. Minute wurde im Gästeblock zudem ein Böller gezündet. Darüber hinaus skandierten Rostocker Zuschauer kurz nach Abpfiff der Partie rassistische Parolen in Richtung der Jenaer Anhänger.