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Die zuständige Präfektur hat im Vorfeld des ersten Spiels der Gruppenphase in der UEFA Europa League am Dienstag ein Aufenthaltsverbot für Eintrachtanhänger für das gesamte Stadtgebiet von Marseille erlassen, das am Donnerstag, 20. September, von 8 Uhr bis Mitternacht gilt.
Eintracht-Vorstand kritisiert scharf
„Ein komplettes Stadtbetretungsverbot für unsere Anhänger zu erlassen, stellt einen völlig unangemessenen und rechtsstaatlich hochgradig bedenklichen, wenn nicht unzulässigen Eingriff in die Rechte eines jeden einzelnen dar“, kritisiert Eintracht-Vorstand, Axel Hellmann, die Maßnahme der französischen Verwaltung. „Unsere Fans wollten nicht nach Marseille, um dort Ärger zu suchen, sondern um die Mannschaft durch Europa zu begleiten und trotz Zuschauerausschlusses zumindest in derselben Stadt zu sein. Auf diese Reisen haben sich seit dem 19. Mai alle gefreut und das wollte sich keiner nehmen lassen.“
Verstöße gegen das Aufenthaltsverbot können Haftstrafen und/oder empfindlich hohe Geldstrafen nach sich ziehen. Hellmann: „Dieser Erlass stellt unsere Fans unter einen Generalverdacht, dem wir in aller Klarheit widersprechen. Und es wird überdeutlich, dass dringender Handlungsbedarf bei der UEFA hinsichtlich der Anwendungspraxis von Kollektivstrafen besteht. Im Ergebnis sperrt man uns als völlig unbeteiligte Dritte nicht nur von einem Spiel, sondern aus einer ganzen Stadt aus. So kann das nicht weitergehen.“ Das Deutsche Generalkonsulat in Marseille unterhält für alle Fälle im fraglichen Zeitraum einen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 0033-615-094103.
Im Kern regelt der Erlass ins Deutsche übersetzt das Folgende:
Artikel 1 – Am Donnerstag, 20. September 2018, ist es in der Zeit von 8 Uhr bis Mitternacht jedem untersagt, der sich darauf beruft, Fan von Eintracht Frankfurt zu sein bzw. sich als solcher durch sein Verhalten zu erkennen gibt, sich in der Öffentlichkeit auf dem Stadtgebiet der Gemeinde Marseille aufzuhalten.
Artikel 2 – Die Leitstelle des Polizeipräsidiums des Département Bouches-du-Rhône und die Leitstelle für öffentliche Sicherheit desselben Département sind gemäß ihren jeweiligen Zuständigkeiten mit der Umsetzung dieser im Register der Verwaltungsakte der Präfektur Bouches-du-Rhône veröffentlichten, der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Marseille sowie beiden Vereinspräsidenten mitgeteilten, in der Stadtverwaltung Marseille ausgehängten und an das Deutsche Generalkonsulat in Marseille übermittelten Verordnung beauftragt.“
Die Fanszene von Eintracht Frankfurt zum Marseille Spiel
17.09.2018
Olympique Marseille gegen Eintracht Frankfurt. Was für eine klangvolle Partie!
Für viele von uns ein Kindheitstraum, unsere Eintracht im Stade Velodrome. Und dann auch noch nach jahrelanger Europa-Abstinenz. Aber schon direkt nach dem ersten Jubel über die Auslosung kam die schlechte Vorahnung – schließlich wird auch der UEFA-Cup leider von einem sogenannten Fußballverband ausgerichtet. Sogenannte Fußballverbände sind, wie wir alle wissen, korrupte Seilschaften, die sich allzu gern auch noch zum Herrscher über Recht und Unrecht aufspielen. Die UEFA steht dabei unserem lieben DFB in Nichts nach – im Gegenteil, sie ist auch in Sachen Korruption sozusagen der große Bruder. Allein die Tatsache, dass der langjährige Präsident Platini (ebenso wie Sepp Blatter) für Jahre gesperrt wurde, spricht Bände. Neu besetzt wurden die Positionen selbstredend mit ebenso gut beleumundeten Herrschaften. Alter Wein in neuen Schläuchen.
Jener Verband nun befand das Verhalten der Anhänger von Olympique Marseille in der zurückliegenden Saison für sanktionswürdig, weshalb das Stade Velodrome beim ersten folgenden Heimspiel geschlossen bleibt. Bei den Heimfans dürfte das nur ein Achselzucken hervorgerufen haben, der Wettbewerb genießt dort kein besonders großes Ansehen und im vergangenen Jahr gab es ja bis zum Finale genügend europäische Spiele. Nun musste man aber kein Prophet sein, um zu erahnen, dass man sich bei der UEFA die Gelegenheit, auch uns elegant mitzubestrafen, ungern entgehen lässt. Denn ein solches Geisterspiel gilt auch für die Fans der Gastmannschaft. Dementsprechend schauen wir beim ersten Europapokalspiel seit Februar 2014 sprichwörtlich mit in die Röhre.
Tatsächlich gibt es aber doch eine kleine Ausnahme: Dem Gastteam steht bei einer solchen Sanktion ohne eigenes Fehlverhalten ein minimales Ticketkontingent zu. Die Richtlinien sehen dort 200 Tickets vor. Das würde zwar einigen deutschen Teams locker reichen, bei uns in Frankfurt könnte man damit aber grob geschätzt ungefähr ein Fünfzigstel der Kartenwünsche bedienen. Selbstverständlich hat unser Verein angeboten, dieses Kontingent an die verschiedenen Protagonisten der aktiven Fanszene zu geben. Dies haben wir abgelehnt. Dieses Spiel wird ohne uns stattfinden. Das ist eine Frage der Solidarität mit allen Eintrachtlern, denen dieses Erlebnis genommen wird.
Uns bleibt nichts anderes übrig, als stattdessen die übrigen Spiele nach Frankfurter Art zu zelebrieren. Bucht die Flieger nach Zypern leer und fahrt notfalls mit dem Rad über die Alpen nach Rom. Macht das Waldstadion bei den Heimspielen erneut zum Hexenkessel. So schwer es auch fällt: Lasst uns unsere Wut in Energie verwandeln. Dann kommen wir eben weiter und spielen im Halbfinale nochmal im Velodrome.
Alle zusammen für unsere Fanszene. Eintracht Frankfurt International.
Eintracht Frankfurt Fanclubverband e.V.
Fanabteilung
Nordwestkurve e.V.
Ultras Frankfurt 1997
Das Polizeipräsidium Südhessen hat knapp 25 000 Euro an Fans von Eintracht Frankfurt zahlen müssen. Die 96 Betroffenen wurden während des Fußballspiels zwischen dem SV Darmstadt 98 und der Eintracht im April 2016 rechtswidrig in Gewahrsam genommen.