Antwort: 1. FC Heidenheim

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Themenhistorie von: 1. FC Heidenheim

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Zweitligisten Dynamo Dresden und 1. FC Heidenheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss mit Geldstrafen belegt. Dresden muss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger 4800 Euro zahlen, Heidenheim ebenfalls wegen eines unsportlichen Verhaltens der Anhänger eine Strafe von 3000 Euro.

In der 72., 80. und 90. Minute des DFB-Pokalspiels beim SSV Ulm am 10. August 2019 wurden im Heidenheimer Zuschauerbereich fünf Bengalische Feuer abgebrannt.

Die Vereine haben den jeweiligen Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.


www.dfb.de/news/detail/geldstrafen-fuer-...d-heidenheim-207465/

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Heidenheim away: Lockerer 4:3 Auswärtssieg sehr zur Freude der mitgereisten Fans (bemerkenswert eine ältere Dame im Gästeblock, die zeigte: textsicherer Ultrasupport geht auch im gesetzten Alter ;-) )

www.turus.net/sport/fussball/10185-ennat...einpokal-warten.html



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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Heidenheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6480 Euro belegt.

In der 47. Spielminute des Zweitligaspiels gegen den SC Paderborn am 25. November 2018 brannten Heidenheimer Zuschauer acht Bengalische Feuer ab. Aufgrund der Rauchentwicklung musste die Begegnung eine halbe Minute unterbrochen werden. In der 72. Minute wurden im Heidenheimer Zuschauerbereich erneut Bengalische Feuer entzündet, mindestens zehn. Deshalb musste die Partie ein weiteres Mal unterbrochen werden, diesmal für rund eine Minute.

Eine entsprechende Täterermittlung führte für den Verein nach dem geltenden Strafzumessungsleitfaden zu einer Reduzierung der Geldstrafe um 50 Prozent.


www.dfb.de/news/detail/6480-euro-geldstr...r-heidenheim-199132/

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Spannender Abstiegskampf in der 2. Bundesliga. Gut möglich, dass die viel zitierten 40 Punkte dieses Mal nicht für den Klassenerhalt genügen. Gegen den 1. FC Heidenheim hätte der 1. FC Union Berlin ziemlich sicher den Sack zumachen können, doch nach dem 1:1 sind es nun 41 Punkte. Weitere Punkte müssen her, um sicher zu gehen, was auch für den 1. FC Heidenheim gilt, der aktuell nur einen Punkt Vorsprung auf den Relegationsplatz, belegt vom FC St. Pauli, hat. Hier der Bericht vom Spiel:

www.turus.net/sport/fussball/9664-das-ab...-1-heidenheim-1.html


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Im Zuge eines gegen Mitglieder der Ultra-Gruppe Fanatico Boys geführten polizeilichen Ermittlungsverfahrens wegen Beleidigung von Polizeibeamten (AllCopsAreBastards-Plakat), während des Heimspiels in der 2. Bundesliga gegen Arminia Bielefeld am 22. April 2017, und insbesondere der damit verbundenen Missachtung der Stadionordnung sowie der Absprachen mit dem Verein, hat der FCH präventive Maßnahmen umgesetzt.

Gemäß den entsprechenden Richtlinien des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), nach Prüfung aller Fakten sowie Einzel- und Gruppengesprächen mit den Beteiligten, wurden durch den FCH insgesamt 13 örtliche Stadionverbote für die Voith-Arena und somit Hausverbote für die bei Heimspielen (und allen anderen Veranstaltungen) durch den Verein genutzten öffentlichen Flächen ausgesprochen.

Von diesen 13 Tatbeteiligten wurde gegen sieben Personen ein zwölfmonatiges und gegen zwei Personen ein sechsmonatiges Hausverbot ausgesprochen. Vier weitere Personen erhielten ein zwölfmonatiges Hausverbot, das zunächst zur Bewährung ausgesetzt wird.

Da gegen den FCH in einem Sportgerichtsverfahren durch den DFB wegen des Aufhängens des oben genannten Banners eine Verbandsstrafe in Höhe von 5.000.- Euro ausgesprochen wurde, wird der FCH in einem bereits eingeleiteten Zivilverfahren diesen Betrag von den tatbeteiligten Personen einfordern.

Zehn der betreffenden Personen sind Mitglieder des FCH. Gegen sie wurde ein Vereinsausschlussverfahren eingeleitet, in welchem nach einer finalen Anhörung eine Entscheidung noch aussteht.

Der 1. FC Heidenheim 1846 wird auch in Zukunft diskriminierendes, strafbares und den Werten des FCH widersprechendes Verhalten mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln unterbinden und die Einhaltung der Stadionordnung, unter Anwendung des Hausrechts, für ein sicheres und friedliches Stadionerlebnis, möglichst deeskalierend sowie im Einklang mit der Polizei, durch seinen Sicherheitsdienst gewährleisten.


www.fc-heidenheim.de/news/detailansicht/...voith-arena-aus.html

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten 1. FC Heidenheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

Während des Zweitligaspiels gegen Arminia Bielefeld am 22. April 2017 wurde im Heidenheimer Zuschauerbereich ein großes Banner mit beleidigendem Inhalt gezeigt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.


www.dfb.de/news/detail/5000-euro-geldstr...11c4a626b86d35e0ef9e