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Das Oberlandesgericht Frankfurt hat sein Urteil im Fall des Punktabzugs vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) gegen Waldhof Mannheim vertagt und wird dieses erst am 21. April verkünden. Dies sagte eine Gerichtssprecherin nach der dreistündigen Verhandlung am Dienstag.
Zeitreise: Am 14. August 2004 kam es in der Oberliga Baden-Württemberg zum Duell VfR Mannheim vs. SV Waldhof Mannheim. Vor 3.600 Zuschauern im Rhein-Main-Stadion konnte der VfR mit 3:1 gewinnen.
(Fotos: Claude Rapp / www.cr-fotos.de)
* www.turus.net/fotostrecke/sport/sv-waldhof-mannheim.html
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Waldhof Mannheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.950 Euro belegt.
Zwischen der zweiten und vierten sowie in der fünften, 24., 26, 47., 57., 74. und 80. Spielminute des Drittligaspiels beim FSV Zwickau am 14. Dezember 2019 wurden im Mannheimer Zuschauerbereich insgesamt 34 pyrotechnische Gegenstände gezündet. Die Fortsetzung des Spiels verzögerte sich dadurch in der 24. Minute um eine halbe und in der 47. Minute um eine Minute.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Waldhof Mannheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 7925 Euro belegt.
In der 2. Minute des Drittligaspiels beim 1. FC Kaiserslautern am 1. September 2019 zündeten Mannheimer Zuschauer mindestens fünf Rauchtöpfe. Zudem wurde ein weiterer Rauchtopf in den Innenraum geworfen. Die Partie musste daraufhin aufgrund der starken Rauchentwicklung für eineinhalb Minuten unterbrochen werden.
Im weiteren Spielverlauf brannten Mannheimer Zuschauer insgesamt acht Rauchtöpfe ab. Zudem wurde im Mannheimer Zuuschauerbereich in der 7. Minute ein großes Banner mit unsportlichem Inhalt gezeigt.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Waldhof Mannheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.150 Euro belegt.
Zu Beginn des Drittligaspiels gegen den FC Hansa Rostock am 29. September 2019 zündeten Mannheimer Zuschauer mindestens 20 Rauchtöpfe. Die Partie musste daraufhin aufgrund der starken Rauchentwicklung für zwei Minuten unterbrochen werden. Darüber hinaus brannten Heimzuschauer in der 52. Minute vier Bengalische Feuer ab. Zudem wurde ein Polizist beim Verlassen der Mannheimer Tribüne von hinten attackiert und musste aufgrund einer Kopfverletzung ambulant in einem Krankenhaus versorgt werden.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.