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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.200 Euro belegt. Bis zu 3400 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2020 nachzuweisen wäre.
Vor dem Drittligaspiel beim SC Preußen Münster am 21. Dezember 2019 zündeten Münchner Zuschauer mindestens sieben Rauchtöpfe und 20 Bengalische Fackeln. Zudem wurde aus dem Gästeblock mindestens eine Rakete abgeschossen.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Drittligisten FC Hansa Rostock, FC Bayern München II und TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss jeweils wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit Geldstrafen belegt. Die Strafe für Rostock beträgt 18.700 Euro, wovon der Verein bis zu 6000 Euro für sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2020 nachzuweisen wäre. Bayern München muss 5200 Euro zahlen, der TSV 1860 München 1550 Euro.
Vor dem Anpfiff des gleichen Spiels hatten 1860-Anhänger im Rahmen einer Choreografie mindestens einen Rauchtopf gezündet. Zudem warfen 1860-Anhänger In der 82. Minute des Drittligaspiels beim FC Ingolstadt 04 am 16. Dezember 2019 zwei Feuerzeuge und zwei Becher auf das Spielfeld.
Die Vereine haben den jeweiligen Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2700 Euro belegt.
Während des Drittligaspiels bei der SpVgg Unterhaching am 1. Dezember 2019 warfen Münchner Zuschauer mindestens sieben Getränkebecher in den Innenraum und auf das Spielfeld. Der Inhalt eines Bechers traf darüber hinaus einen der Schiedsrichterassistenten am Rücken.