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FSV Zwickau
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt am Donnerstag, 1. Dezember (ab 13 Uhr), im Frankfurter Hermann-Neuberger-Haus mündlich die Sportstrafsache gegen den Drittligisten FSV Zwickau. Geleitet wird die Verhandlung von Stephan Oberholz, dem stellvertretenden Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts.
Verhandelt wird der Vorwurf des Spielers Shawn Maurice Barry vom FSV Frankfurt, während des Drittligaspiels in Zwickau am 22. Oktober 2016 von Zwickauer Zuschauern rassistisch beleidigt worden zu sein. Hinzu kommen das Abbrennen von Pyrotechnik während des Drittligaspiels beim VfR Aalen am 28. Oktober 2016 und das Werfen von Gegenständen auf das Spielfeld während des Drittligaspiels gegen die Sportfreunde Lotte am 5. November 2016, jeweils durch Zwickauer Zuschauer.
www.dfb.de/news/detail/dfb-sportgericht-...-fsv-zwickau-157863/
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FSV Zwickau wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 13.000 Euro belegt. Dem Verein wird nachgelassen, hiervon einen Betrag in Höhe von bis zu 3000 Euro für Maßnahmen gegen Rechtextremismus und Rassismus zu verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2017 nachzuweisen wäre.
Darüber hinaus muss der Klub ein Meisterschafts-Heimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen und dabei den Tribünenbereich A3 geschlossen halten (ausgenommen den Pressesektor). Die Vollstreckung der Maßnahme wird zur Bewährung ausgesetzt und erfolgt nur dann, wenn es innerhalb der Bewährungszeit zu einem schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt. Die Bewährungszeit beträgt zehn Monate.
Zuvor hatte der FSV Zwickau in der mündlichen Verhandlung in Frankfurt die an ihn herangetragenen Vorwürfe eingeräumt und sich bei Spieler Shawn Barry vom Ligakonkurrenten FSV Frankfurt entschuldigt, der nach eigenen Angaben während des Drittligaspiels in Zwickau am 22. Oktober 2016 von Zwickauer Zuschauern rassistisch beleidigt worden war. Hinzu kam das Abbrennen von Pyrotechnik während des Drittligaspiels beim VfR Aalen am 28. Oktober 2016, ebenfalls durch Zwickauer Zuschauer. Der FSV Zwickau folgte dann in der Verhandlung auch dem Antrag des DFB-Kontrollausschusses, der das ausgesprochene Strafmaß beantragt hatte.
Stephan Oberholz, der als stellvertretender Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Verhandlung leitete, sagte zur Urteilsbegründung: "Der DFB duldet keine rassistischen, diskriminierenden oder menschenverachtenden Verhaltensweisen auf seinen Sportplätzen und tritt diesen entschieden entgegen! Dazu hat sich auch der FSV Zwickau in der Verhandlung ganz klar bekannt und die Verantwortung für das Fehlverhalten einiger seiner Zuschauer übernommen. Das hat ganz erheblich zur Strafmilderung beigetragen."
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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Bis zum 23. Januar muss der FSV Zwickau noch 40.000 Euro auftreiben, um den geforderten Nachweis der Zahlungsfähigkeit für die Nachlizensierung des DFB zu erbringen. Hilfe für die Westsachsen kommt nun aus Dresden.
www.mdr.de/sport/fussball_3l/benefizspie...amo-dresden-102.html
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FSV Zwickau im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch vier rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 7500 Euro belegt.
Vor Beginn des Meisterschaftsspiels beim FC Rot-Weiß Erfurt am 4. März 2017 versuchten Zwickauer Zuschauer, die Eingänge zu stürmen. Dabei kam es zu Körperverletzungen und Diebstählen. Zudem wurde während der Begegnung unmittelbar nach dem zweiten Zwickauer Tor ein Böller aus dem Zwickauer Zuschauerbereich in den Innenraum geworfen sowie Pyrotechnik gezündet.
Während des Meisterschaftsspiels beim SSV Jahn Regensburg am 15. März 2017 wurden aus dem Zwickauer Zuschauerblock mehrere leere Becher geworfen.
Vor dem Meisterschaftsspiel gegen den F.C. Hansa Rostock am 20. März 2017 wurde im Zwickauer Zuschauerbereich beim Einlaufen der Mannschaften Pyrotechnik gezündet.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
www.dfb.de/news/detail/7500-euro-geldstr...7c60ade47050a7bb7007
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