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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten SpVgg Greuther Fürth im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 10.200 Euro belegt.
Vor Beginn des Zweitligaspiels beim 1. FC Magdeburg am 27. April 2019 wurden im Zuschauerbereich von Greuther Fürth insgesamt elf Bengalische Feuer abgebrannt.
Zudem zündeten Fürther Zuschauer vor Anpfiff der Zweitligabegegnung beim FC Erzgebirge Aue am 12. Mai 2019 mindestens sechs pyrotechnische Gegenstände.
Der Verein hat den jeweiligen Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Zweitbundesligisten SV Darmstadt 98, SpVgg Greuther Fürth, 1. FC Magdeburg und Jahn Regensburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss jeweils wegen eines unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit Geldstrafen belegt. Darmstadt muss 9000, Fürth 5400, Magdeburg 2000 und Regensburg 600 Euro zahlen.
In der 52. Minute des Zweitligaspiels beim 1. FC Heidenheim am 23. September 2018 zündeten Fürther Zuschauer neun pyrotechnische Gegenstände.