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Ein 24-jähriger Mann aus Korschenbroich wurde vor dem Amtsgericht Mönchengladbach zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt. Wegen Landfriedensbruchs in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Vermummungsverbot.
Borussia Mönchengladbach vs Basaksehir
www.youtube.com/watch?v=_2UriEbkWVM
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Borussia Mönchengladbach und Zweitligist VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss jeweils wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit Geldstrafen belegt. Stuttgart muss wegen zweier Fälle eine Strafe in Gesamthöhe von 18.840 Euro zahlen, Mönchengladbach wegen eines Falles 12.000 Euro.
Kurz vor Beginn der zweiten Halbzeit des DFB-Pokalspiels beim SV Sandhausen am 9. August 2019 brannten Mönchengladbacher Zuschauer mindestens zehn Bengalische Feuer ab. Der Wiederanpfiff verzögerte sich dadurch um knapp eine Minute.
Hammerhearts & Sottocultura
Zwischen den Ultras von Union Berlin und Borussia Mönchengladbach gibt es seit mehreren Jahren gute Kontakte und seit längerer Zeit eine echte Freundschaft unter den Gruppen der Hammerhearts und Sottocultura.
www.youtube.com/watch?v=yfx-Lrv6q_Q
Eine nachträgliche Täterermittlung durch Borussia Mönchengladbach zahlt sich für den Bundesligisten aus: Die im März dieses Jahres vom DFB-Sportgericht gegen ihn ausgesprochene Geldstrafe in Höhe von 80.000 Euro wird durch die Ermittlung eines Täters um 25 Prozent reduziert und beträgt nun nur noch 60.000 Euro.
Am 19. März 2019 hatte das Sportgericht den Verein zu 80.000 Euro Geldstrafe verurteilt, weil im Rahmen des Bundesligaspiels bei Borussia Dortmund am 21. Dezember 2018 im Zuschauerbereich der Gäste mindestens 50 Bengalische Feuer abgebrannt und neben fünf Feuerzeugen auch sieben Knallkörper und drei sogenannte "Polenböller" in den Innenraum geworfen worden waren, durch deren Detonation dort fünf Ordnungskräfte verletzt wurden. Vor einigen Tagen hatte der Bundesligist dann die Wiederaufnahme des Verfahrens beim Sportgericht beantragt und angezeigt, dass ein Täter ermittelt worden sei, der an besagten pyrotechnischen Vorkommnissen in Dortmund mitgewirkt habe.
Das Sportgericht gab dem Antrag statt, weil eine Geldstrafe gegen Vereine wegen Zuschauerfehlverhaltens nach der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB innerhalb von einem Jahr nach der rechtskräftigen Entscheidung reduziert werden kann, wenn nachweislich nachträglich Täter identifiziert werden konnten. Gemäß dem zu Beginn der Saison 2018/2019 in Kraft getretenen Strafzumessungsleitfaden reduziert sich die Geldstrafe bei Ermittlung eines Täters um 25 Prozent, wie in diesem Fall. Bei Identifizierung von bis zu 50 Prozent der Täter würde sich die Strafe übrigens um 50 Prozent reduzieren, bei Ermittlung von bis zu 100 Prozent der Verursacher gar um 75 Prozent.