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Nach breitem medialen Protest hat das Bundesverkehrsministerium nun angekündigt, dass alte Verkehrsschilder, deren Erscheinungsbild sich 1992 geändert hat, weiterhin gültig bleiben. Im vergangenen Jahr haben die Minister Tiefensee und Gabriel mit Zustimmung des Bundesrates die sogenannte "Schilderwaldnovelle" auf den Weg gebracht. Sie ist am 1.9.2009 in Kraft getreten. Damit wurde auch eine im Jahr 1992 in die StVO eingestellte Übergangsregelung (§ 53 Absatz 9) ersatzlos gestrichen. Mit dieser Regelung behielten die bis zum 1. Juli 1992 aufgestellten Verkehrszeichen unbefristet ihre Gültigkeit. Die Streichung der Übergangsregelung führte von einem Tag auf den anderen zur sofortigen Unwirksamkeit der Schilder alter Gestalt.
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