Eine aus der ehemaligen DDR (Ostberlin) stammende und vor der Wende in die Bundesrepublik übergesiedelte Frau hatte sich im Juli 2009 erfolglos auf ein Stellenangebot eines Stuttgarters Unternehmens beworben. Auf dem zurückgesendeten Lebenslauf befand sich unter anderem der Vermerk “(-)OSSI“. Aus diesem Grund wollte die Frau as Unternehmen auf Entschädigung verklagen. Das Unternehmen, welche nach eigener Darstellung mehrere Mitarbeiter aus Ostdeutschland beschäftigt, hatte vorgebracht, die Stellenabsage sei nicht wegen der Herkunft der Klägerin erfolgt.