Bewertungsdetails
3.6 11
Reisemagazin
MB
Marco Bertram
13 Juni 2017
Artikel bewerten
5.0
bitte beim nächsten mal oder aber auch bei anderen "netten" Inkasso-Schreiben auf keinen Fall die zusätzlichen Kosten für Bearbeitung, Anwalt oder sonstewas zahlen, wenn keine erste Mahnung einging !!!
Die schriftliche Mahnung vor dem Inkassoverfahren durch den Dienstleister selbst ist zwingend vorgeschrieben und deren Erhalt müsste im Ernstfall vor Gericht nachgewiesen werden. Auch das Einschalten eines zweiten oder gar zusätzlichen Inkassobüro`s ist rechtlich unzulässig und deren Eintreiben wurde durch mehere Gerichte schon abgewiesen.
Also - immer sofort schrftl. Einspruch gegen die Zahlungsaufforderung absenden und somit erstmal Fristen wahren !
Gezahlt werden kann ja dann immer noch ...ist zwar ärgerlich aber eben ein wenig günstiger =))
Die schriftliche Mahnung vor dem Inkassoverfahren durch den Dienstleister selbst ist zwingend vorgeschrieben und deren Erhalt müsste im Ernstfall vor Gericht nachgewiesen werden. Auch das Einschalten eines zweiten oder gar zusätzlichen Inkassobüro`s ist rechtlich unzulässig und deren Eintreiben wurde durch mehere Gerichte schon abgewiesen.
Also - immer sofort schrftl. Einspruch gegen die Zahlungsaufforderung absenden und somit erstmal Fristen wahren !
Gezahlt werden kann ja dann immer noch ...ist zwar ärgerlich aber eben ein wenig günstiger =))
F
Fazzo
Kommentare
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