FC Rot-Weiß Erfurt
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittligist FC Rot-Weiß Erfurt wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss zu einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro verurteilt. Darüber hinaus muss der Klub ein Drittliga-Heimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen. Zudem hat das Sportgericht die Bewährung des Urteils vom 15. Februar 2016 widerrufen. Ein Zuschauer-Teilausschluss nach Zuschauer-Vorkommnissen im Rahmen von drei Meisterschaftsspielen war damals für ein Jahr zur Bewährung ausgesetzt worden.
Damit finden die ersten beiden Erfurter Rückrunden-Heimspiele am 4. Februar 2017 gegen den FSV Frankfurt (ab 14 Uhr) und am 18. Februar 2017 (ab 14 Uhr) gegen die Sportfreunde Lotte unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit statt. In beiden Spielen müssen die Blöcke R und S der Südtribüne des Steigerwaldstadions leer und geschlossen bleiben.
Erfurter Anhänger hatten während des Drittliga-Heimspiels gegen den Chemnitzer FC am 26. November 2016 massiv pyrotechnische Gegenstände gezündet. Darüber hinaus hatten Erfurter Zuschauer ein Banner mit beleidigendem Inhalt gezeigt.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
www.dfb.de/news/detail/bewaehrungswiderr...-fuer-erfurt-160259/
- Marco
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Rot-Weiß Erfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt.
Während des Drittligaspiels gegen den FSV Frankfurt am 4. Februar 2017 hatte ein Zuschauer Affenlaute in Richtung des farbigen FSV-Spielers La'Vere Corbin-Ong gemacht. Zudem gab es diskriminierende Rufe in Richtung der im Frankfurter Zuschauerblock befindlichen Anhänger des FC Carl Zeiss Jena. Nach Spielschluss kam es ferner zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Erfurter Zuschauern sowie Polizei und Ordnungsdienst.
Gegen die Entscheidung des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden Einspruch eingelegt und eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Rot-Weiß Erfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt.
Während des Drittligaspiels gegen den FSV Frankfurt am 4. Februar 2017 hatte ein Zuschauer Affenlaute in Richtung des farbigen FSV-Spielers La'Vere Corbin-Ong gemacht. Zudem gab es diskriminierende Rufe in Richtung der im Frankfurter Zuschauerblock befindlichen Anhänger des FC Carl Zeiss Jena. Nach Spielschluss kam es ferner zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Erfurter Zuschauern sowie Polizei und Ordnungsdienst.
Gegen die Entscheidung des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden Einspruch eingelegt und eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.
www.dfb.de/news/detail/12000-euro-geldst...weiss-erfurt-163315/
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Wie viele Wahrheiten und Unwahrheiten tagtäglich in den letzten Wochen in den Medien wiedergegeben worden, weiß wohl keiner. Fakt ist, dass jeder selbsternannter Heilsbringer oder Stadtvertreter im Recht zu sein meint, was den FC RWE betrifft. Pustekuchen! Bausewein und Konsorten sollten ihre politischen Machtspielchen nicht auf dem Rücken des Vereins austragen, sondern lieber mit den Beteiligten reden statt sich gegenseitig die Mäuler zu zerreißen.
Wir fordern daher ein gemeinsames Treffen mit allen Parteien, dem Verein, Fanvertretern und Ultras, um für Transparenz und eine gerechte Aussprache zu sorgen! Wir halten euch auf dem Laufenden!
Während wir in den letzten Wochen im regen Austausch nach Ideen für die Gesundung unseres geliebten Vereins suchten, ist uns eines klar geworden. Ohne einen NEUANFANG gibt es in der Zukunft keinen FC RWE.
Kein FC RWE – kein Wir – keine Freude – keine Tränen – keine Emotionen über 90 Minuten. Ein Neuanfang muss jedoch nicht mit einer Insolvenz oder dem Neustart in der Thüringenliga gleichgesetzt werden. Ein Umdenken oder neues Personal reicht in der Regel auch.
Ob das den feinen Herren auf den wackeligen Stühlen auch bewusst ist?!
www.erfordia-ultras.de/blog/2017/03/erkl...ltag-gegen-mainz-ii/
- Marco
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Pokalfinale in Erfurt
www.youtube.com/watch?v=3zBs9qNnTSQ
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Rot-Weiß Erfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5400 Euro belegt.
Nach dem Drittligaspiel beim Chemnitzer FC am 29. April 2017 wurde im Erfurter Zuschauerblock beim Abgang der Fans eine Jacke angezündet.
Zudem musste das Drittligaspiels beim FC Hansa Rostock am 13. Mai 2017 nach knapp zehn Minuten für etwa eine Minute unterbrochen werden, nachdem im Zuschauerbereich der Gäste rund 20 Leuchtfackeln gezündet wurden und ein Böller neben dem Spielfeld an der Eckfahne explodierte.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
www.dfb.de/news/detail/5400-euro-geldstr...672c97565d27e2f738d6