FC Rot-Weiß Erfurt: Lebenslanges Stadionverbot für Böllerwurf
Ein Eigentor mit echter Tragweite. Während ein klassisches Eigentor auf dem Platz von den Mitspielern noch ausgemerzt werden kann, hat das Eigentor des Erfurter Böller-Werfers eine Folge auf Lebenszeit. Zunehmend verstimmter und konsequenter reagieren Fußballvereine bei Vergehen ihrer eigenen Fans. Und auch die Wortwahl in den online gestellten Erklärungen wird harscher. So erhält der Fan, der beim Drittligaspiel FC Rot-Weiß Erfurt - SC Preußen Münster zwei Böller in Richtung Gästebereich warf, ein lebenslanges Stadionverbot. Somit wird dieser Fan auf absehbare Zeit kein Heimspiel der Erfurter mehr sehen dürfen. Zudem wird ein dreijähriges bundesweites Stadionverbot (höchste Stufe der Sanktionierung) ausgesprochen. Und damit der Wurf der Böller richtig weh tut und eine Warnung an alle anderen Fußballfans ist, wird der Täter angezeigt, damit er haftungsrechtlich belangt werden kann.
Was in der Silvesternacht millionenfach legal getan wird, kann in einem Fußballstadion inzwischen äußerst bittere Folgen haben. Vorbei die Zeiten, als locker flockig von Silvester übrig gebliebene China-Böller im Stadion verknallt wurden. In den 90ern krähte kaum ein Hahn nach, als im Innenraum (nicht auf dem Spielfeld) mal ein Knaller detonierte. Davon ganz abgesehen war das Werfen in den anderen Fanblock auch damals nicht gerade gern gesehen. Wenn man als Fußballfreund die Entwicklung der letzten Jahre miterlebte, wird man kaum in Versuchung kommen, als Mittdreißiger oder Anfangvierziger einen Böller zu werfen oder so wie früher mal einfach so eine Fontäne oder einen Bengalo zu zünden. Versetzt man sich jedoch in einen heranwachsenden jugendlichen Fußballfan hinein, der den Drang hat, (wie wir früher) einfach mal so seinen Emotionen freien Lauf zu lassen, muss man schon sagen: Es ist leicht, sich heutzutage ins Abseits zu böllern und zugleich in den finanziellen Ruin zu stürzen.
Fakt ist, ein Böller gehört nicht ins Stadion. Und schon gar nicht in den gegnerischen Fanblock. Während jedoch manch ein Aussetzer von polizeilichen Einsatzkräften fast immer ungeahndet bleibt, wird beim Fußballfan mit eiserner Hand angepackt. Sehr massiv wirkt auch die Wortwahl in der Erfurter Presseerklärung. So wird von einer „hirnlosen Aktion“ und einem „unfassbaren Gewaltakt gegen Menschen“ gesprochen. Damit man sich versteht, ein Böllerwurf (ganz egal, ob legal oder illegal erworbenes Zeug) ist nicht zu entschuldigen und wird bekanntlich auch von der breiten Masse der aktiven Fußballfans vehement abgelehnt, doch wäre es zu wünschen, dass auch bei manch einem unberechtigten überzogenen Polizeieinsatz solch deutliche Worte gefunden werden, um diese zu verurteilen.
Foto: Marco Bertram