In den neunziger Jahren von den Vereinen gerne als Stimmungs-Steigerung gesehen, ist es inzwischen verpönt und verboten: Das Zündeln in den Fanblöcken. Manch ein Fan erinnert sich gerne zurück an die Zeiten als der Betze, die Dortmunder Südtribüne, aber auch das Frankfurter Waldstadion brannte. Dies ist inzwischen vorbei und nach dem Knall folgt meist eine saftige Geldstrafe seitens des Sportgerichts des Deutschen Fußball-Bundes (DFB).
In den neunziger Jahren von den Vereinen gerne als Stimmungs-Steigerung gesehen, ist es inzwischen verpönt und verboten: Das Zündeln in den Fanblöcken. Manch ein Fan erinnert sich gerne zurück an die Zeiten als der Betze, die Dortmunder Südtribüne, aber auch das Frankfurter Waldstadion brannte. Dies ist inzwischen vorbei und nach dem Knall folgt meist eine saftige Geldstrafe seitens des Sportgerichts des Deutschen Fußball-Bundes (DFB).
Nun hat es wieder einmal die Frankfurter Eintracht erwischt: Für den mehrfachen verbotenen Einsatz von Pyrotechnik seitens der Frankfurter Anhänger im Rahmen des Auswärtsspiels beim 1. FC Nürnberg am 23. Januar wurde eine Geldbuße in Höhe von 10.000 Euro verhängt.
Die Frankfurter Fans sollen mit dem Zünden von zehn Böllern und Rauchpulver auf sich aufmerksam gemacht haben. Was früher ein Highlight jeder Fan-Aktion war, gilt heute als verbotenes Choreo-Doping und wird wohl auch künftig noch härter bestraft. So müsse Frankfurt bei nochmaligen „Verfehlungen dieser Art“ mit härteren Strafen rechnen.
Ob das die Fangruppierungen wie beispielsweise Ultras in Zukunft davon abhalten wird ihre Aktionen mit buntem Feuer- und Soundeffekten zu untermalen? Wohl kaum.