Mein Platz gehört mir: Hartplatzhelden holen deutsche Fußballkultur zurück

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Jahrelang scherten sich die deutschen Fußballverbände nicht um den unterklassigen Fußball in den Kreis- oder Bezirksligen, bis drei Fußballfans in mühsamer Arbeit und mit viel Enthusiasmus ohne großes Gewinnbestreben das Portal "Hartplatzhelden.de" auf den Weg brachten. Alle Aktiven in den Amateurklassen erhalten mit diesem eine Plattform, auf der ihre Leistungen in Form von Videos erstmals entsprechend und breit gewürdigt werden.

Jahrelang scherten sich die deutschen Fußballverbände nicht um den unterklassigen Fußball in den Kreis- oder Bezirksligen, bis drei Fußballfans in mühsamer Arbeit und mit viel Enthusiasmus ohne großes Gewinnbestreben das Portal "Hartplatzhelden.de" auf den Weg brachten. Alle Aktiven in den Amateurklassen erhalten mit diesem eine Plattform, auf der ihre Leistungen in Form von Videos erstmals entsprechend und breit gewürdigt werden.

Asche

Wie bei allem was erfolgreich wächst, ruft es die neidvollen Konkurrenten auf den Plan. Bei Hartzplatzhelden in Form des Württembergischen Fußballverbandes, der sich mit dem Portal um seine Fründe gebracht sah. Völlig aus der "Kalten" stand die Vermarktung der "Ligen unterhalb der Oberliga" plötzlich auf dem Einkaufszettel des Verbandes, so dass dieser mit seiner rechtlichen Macht im Jahr 2007 auf Unterlassung klagte. Mit Erfolg. Vor dem Landgericht Stuttgart und später auch vor dem Oberlandesgericht mussten die Hartplatzhelden Niederlagen einstecken und durften keine digitalen Inhalte mehr aus den Ligen, die unter der "SchirmHerrschaft" des Württembergischen Fußballverbandes lagen online präsentieren.

Inzwischen haben auch die deutschen Fußballverbände, insbesondere der DFB, erkannt, dass sich auch mit dem Amateurfussball gut Kasse machen lässt. So wurde in Zusammenarbeit mit der Deutschen Telekom die Seite "fussball.de" geboren auf der alle deutschen Ligen präsentiert werden sollen. Sollen ist das richtige Wort, denn bislang sind die unteren Klassen noch medial (Videos, und Fotos) unterpräsentiert. Dafür glänzt das Portal aber vor allem durch massive Werbung (PopUps und Layer) an allen Ecken und Enden - und da es sich als Monopolist am besten "aufpoppen" lässt, sollen natürlich unliebsame Konkurrenten wie die Hartplatzhelden möglichst schnell das Feld räumen.

Die aber hielten sich mit breiter Unterstützung (Spieler, Fans und Prominente) an das Motto "am Ball bleiben" und zeigten, das auch in der Verlängerung noch gewonnen werden kann. So zogen die Hartplatzhelden vor die letzte gerichtliche Instanz und drehten das verloren geglaubte Spiel. So hat gestern der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden, dass ein Fußballverband es hinnehmen muss, wenn kurze Filmausschnitte von Amateurfußballspielen seiner Mitglieder im Internet öffentlich zugänglich gemacht werden.

Der Bundesgerichtshof hat ein ausschließliches Verwertungsrecht des klagenden Verbandes verneint und die Klage dementsprechend abgewiesen. Maßgeblich dafür war, dass die Veröffentlichung der Filmausschnitte entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts keine (nach § 4 Nr. 9 Buchst. b UWG) unlautere Nachahmung eines geschützten Leistungsergebnisses darstellt. Die vom Kläger erbrachte Leistung der Organisation und Durchführung der Fußballspiele bedarf im Übrigen nach Ansicht des Bundesgerichtshofs keines solchen Schutzes. Der Kläger kann sich über die ihm angehörigen Vereine eine entsprechende wirtschaftliche Verwertung der Fußballspiele in seinem Verbandsgebiet dadurch hinreichend sichern, dass Besuchern der Fußballspiele Filmaufnahmen unter Berufung auf das Hausrecht untersagt werden. Unter diesen Umständen hat der BGH ein besonderes Ausschließlichkeitsrecht von Sportverbänden auch unter den weiteren vom Kläger herangezogenen Gesichtspunkten verneint.

Offener können wir von turus.net das an dieser Stelle nicht kommentieren: Danke Hartzplatzhelden, dass ihr unsere Leidenschaft - die deutsche Fußballkultur - gerettet habt.

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