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Osterurlaub ohne Bußgelder – Tipps

Vignetten, Licht- und Westenpflicht: Damit die Fahrt in den Osterurlaub nicht mit saftigen Bußgeldern
beginnt, informiert der ADAC über die wichtigsten Gesetzesänderungen
und Vorschriften in Italien, Schweiz, Österreich und Frankreich.


Wer seine Ferien in Österreich verbringt, sollte daran denken, dass der Verkauf der Vignette deutlich eingeschränkt wurde. Nur noch in Grenznähe kann das Pickerl in Tankstellen und Grenzbüros gekauft werden. Lästiges Suchen nach Verkaufsstellen und lange Wartezeiten können die Folge sein. Österreich geht mit automatischen Kontrollen verstärkt gegen Mautpreller vor.

Auch für die Reise nach Italien, in die Schweiz oder Frankreich müssen Maut und Vignettenkosten ins Urlaubsbudget eingeplant werden. Außer den Gebühren für die Autobahnnutzung ist beispielsweise in Mailand und Bologna eine Citymaut zu entrichten. Zudem gelten in vielen italienischen Innenstädten Verkehrsbeschränkungen. Deshalb sollte man vor Ort die Beschilderung genau beachten. Umweltzonen wie beispielsweise in Verona sind derzeit für Urlauber noch ohne Bedeutung.

In Sachen Lichtpflicht gibt es derzeit noch keine einheitliche Regelung in Europa. Italien schreibt ganzjährig außerorts und auf Autobahnen die Lichtpflicht vor. Österreich hat diese 2005 eingeführt, doch in diesem Jahr wieder abgeschafft. In Deutschland, ebenso wie in Frankreich und der Schweiz, gibt es nach wie vor keine Verpflichtung zum Fahren mit Licht am Tag.

Wer in Österreich oder Italien unterwegs ist, muss an eine reflektierende Warnweste denken, sonst drohen Bußgelder. In Notfallsituationen, wie Pannen oder Unfällen außerhalb geschlossener Ortschaften ist dort das Tragen einer Weste vorgeschrieben.
Spartipp: In Österreich und der Schweiz kann nach wie vor günstig getankt werden. Doch nicht gleich die erstbeste Tankstelle sollte das Ziel sein, günstigeren Kraftstoff und kürzere Wartezeiten gibt es oft schon ein paar Kilometer abseits von Grenzen oder Autobahnen.

Weitere Infos:
ADAC

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