Sieben der acht deutschen Bundesländer, in denen Kfz-Kennzeichen per
Videoscanning zu Kontrollzwecken erfasst werden, verstoßen dabei gegen
die Verfassung. Zu diesem Ergebnis kommt ein vom ADAC in Auftrag
gegebenes Rechtsgutachten, das die polizeilichen Kontrollverfahren in
Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern,
Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein untersucht hat. Danach sind
lediglich die Regelungen in Brandenburg weitgehend verfassungskonform.
In dem Gutachten von Prof. Alexander Roßnagel von der Universität Kassel wird insbesondere kritisiert, dass die Kontrollen verdeckt und ohne jeden Anlass oder Verdacht durchgeführt werden. Sie ermöglichen eine flächendeckende Überwachung und persönliche Bewegungsprofile. Da nennenswerte Fahndungserfolge nicht zu verzeichnen sind, sind die Kontrollen zudem nicht verhältnismäßig.
Völlig unverhältnismäßig ist auch die Regelung in Rheinland-Pfalz, wonach alle Daten – auch so genannte „Nicht-Treffer“ – zwei Monate gespeichert werden und deren Benutzung für allgemeine Polizeiaufgaben erlaubt ist. Auch Kontrollen ohne jeden Anlass oder Verdacht, wie in vielen Bundesländern praktiziert, sind problematisch, weil die Entscheidung über die Einschränkung der Freiheit des Bürgers einseitig in das Ermessen der Polizei gestellt wird.
Beim Videoscanning werden Fahrzeuge gefilmt, die Kennzeichen elektronisch ausgelesen, gespeichert und mit einer Fahndungsdatei abgeglichen. Nach Ansicht des Gutachters ist dies ein schwerwiegender Eingriff in das Grund-recht auf informationelle Selbstbestimmung. Trotzdem ignorieren die meisten länderspezifischen Regelungen die Freiheit, über die Preisgabe personenbezogener Daten selbst zu bestimmen. Zulässig wäre ein solches Verfahren aber nur in besonderen Fällen und wenn Zweck, Voraussetzungen und Grenzen dieses Freiheitseingriffs gesetzlich einwandfrei geregelt sind.
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ADAC