Wenn das Bundesverfassungsgericht (BVG) die aktuelle Regelung zur Pendlerpauschale kippt, könnten die meisten Berufspendler trotzdem
leer ausgehen. Dies schreibt das Magazin "AUTO BILD" in ihrer aktuellen Ausgabe. (Heft 6/08)
Nach Informationen von AUTO BILD prüft dasBundesfinanzministerium im Falle eines entsprechenden BVG-Urteils die Möglichkeit, die entgangenen Fahrtkosten nur jenen Pendlern zuerstatten, die gegen die seit Januar 2007 geltende Härtefallregelung vom 21. Kilometer an Klage eingereicht haben.
Die überwiegende Mehrheit der Berufspendler könne dann nicht auf eine Rückerstattung über die Steuererklärung hoffen. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) müsste dabei zu einem sogenannten Nichtanwendungserlass greifen. Ein solcher Erlass hätte zu Folge, dass ein Urteil des BVG nur auf dieKläger, nicht aber auf alle Betroffenen angewendet wird. Die müsstengesondert Klagen, was wiederum langwierige Verfahren nach sich ziehenwürde. Der Fiskus hätte erst einmal Geld gespart und Zeit gewonnen.
Zwei Pendler hatten gegen die eingeschränkte steuerliche Absetzbarkeit ihrer Fahrtkosten in Höhe von 30 Cent, aber erst vom 21. Kilometer an,geklagt. Der Bundesfinanzgerichtshof gab ihnen recht und reichte die Klage an das Karlsruher BVG weiter. Die obersten Richter wollen nochin diesem Jahr entscheiden.
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