Die Nachtflugregelung für den Flughafen Köln/Bonn wird inhaltlich
unverändert bis zum Jahr 2030 verlängert. Mit der Verlängerung bleiben
die 1997 eingeführten Beschränkungen des Nachtflugbetriebs über 2015
hinaus erhalten. Damit gilt auch nach wie vor ein Nachtflugverbot für
laute Strahlflugzeuge, die nicht auf der „Bonusliste“ des
Bundesverkehrsministeriums stehen. Auch die Wirksamkeit der
Lärmschutzmaßnahmen muss weiterhin alle fünf Jahre überprüft werden.
Durch Landegebühren, die deutlicher nach Tages- und Nachtzeit unterschieden werden, sollten für Fluggesellschaften zusätzlich Anreize geschaffen werden, tagsüber zu starten und zu landen. Die Flughafen-Geschäftsführung solle sich darüber hinaus bei der Deutschen Flugsicherung dafür einsetzen, ein neues, weniger lautes Anflugverfahren einzuführen – den so genannten kontinuierlichen Sinkflug.
Die Amerikanische Handelskammer in Deutschland (American Chamber of Commerce in Germany, kurz "AmCham Germany") begrüßt die Entscheidung der NRW-Landesregierung, die bestehende Genehmigung für Nachtflüge am Flughafen Köln/Bonn bis zum Jahr 2030 zu verlängern.
Nordrhein-Westfalen ist einer der wichtigsten Standorte für amerikanische Unternehmen in Europa. Ein wesentlicher Grund dafür liegt in den guten infrastrukturellen Voraussetzungen, die mit der Nachtflug-Entscheidung von Verkehrsminister Oliver Wittke auch für zukünftige Investitionen eine verlässliche Grundlage bilden. Die Verlängerung der Nachtfluggenehmigung trägt damit nichtnur zur Sicherung von tausenden bestehenden Arbeitsplätzen in Nordrhein-Westfalen bei, sondern unterstützt auch ein positives Investitions- und Beschäftigungsklima in der Region.