Für Autofahrer mit kleinen Kindern ist der 8. April 2008 ein wichtiger
Stichtag: Wer ab diesem Tag mit einem alten Kindersitz-Modell im Auto erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 30 Euro rechnen.
Sitze nach der alten Norm ECE
R 44/01 und 44/02 dürfen dann in ganz Europa nicht mehr verwendet
werden. Der TÜV SÜD empfiehlt Eltern, die ein älteres Kindersitz-Modell in
Betrieb haben, noch einmal genau auf die „Zulassungsdaten“ zu schauen.
Grundsätzlich dürfen Mädchen und Jungen bis zum Alter von zwölf Jahren oder bis zu 1,50 Meter Körpergröße nur in speziellen „Rückhalteeinrichtungen“ mitfahren. Allerdings finden sich in vielen Fahrzeugen noch Kindersitze, die nicht mehr die heutigen Sicherheitsstandards erfüllen. Gefordert sind Rückhalteeinrichtungen, die mit dem offiziellen Prüfsiegel der gültigen Norm ECE R 44/03 oder 44/04 versehen sind. Welchem Genehmigungsstand ein Kindersitz oder ein Rückhaltesystem entspricht, ist am Etikett (häufig orange) erkennbar, mit dem jedes System gekennzeichnet sein muss.
Das Prüfsiegel ist entweder als Aufkleber am Kunststoffkörper des Sitzes angebracht oder auf den Bezug aufgenäht. Eine eindeutige Antwort darauf, ob der Sitz noch zulässig ist, gibt die Prüfnummer, die unterhalb des Buchstabens E steht: Geht diese Nummer mit 03 oder 04 los, erfüllt der Kindersitz die aktuellen Standards. Alle anderen Modelle müssen ausgemustert werden. Der TÜV hat in einer kostenloses Broschüre die wichtigsten Tipps zusammengefasst.
Weitere Infos:
TÜV Süd