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Finger weg von alten Auto-Kindersitzen

Neue Regularien bei Kindersitzen: Ab April dürfen
Kindersitze mit der Prüfnorm ECE 44/01 und 44/02 europaweit nicht mehr
verwendet werden, ansosnten droht ein Bußgeld von 30 Euro. Diese Modelle sind zum Teil über dreizehn Jahre alt
und erfüllen nicht mehr die heutigen Sicherheitsstandards. Dies teilte der ADAC mit.

Im
Umlauf befinden sich oft noch alte Sitzerhöher ohne Rückenstütze für
Kinder im Alter von drei bis zwölf Jahren. Diese und andere in die
Jahre gekommene Sitze, wie z.B. Babyschalen, müssen entsorgt und durch
neuere Modelle ersetzt werden. Es dürfen ausschließlich Kindersitze
verwendet werden, die ein offizielles Prüfsiegel mit der gültigen Norm
ECE R 44/03 oder 44/04 aufweisen.

Zu erkennen ist die Gültigkeit an der
mehrstelligen Prüfnummer, die unterhalb des Buchstabens „E“ steht
(Dieser ist schwarz umkreist): Beginnt die Nummer mit 03… oder 04…,
erfüllt der Kindersitz die aktuellen Standards und darf weiterverwendet
werden, ansonsten nicht mehr. Das Prüfsiegel befindet sich je nach
Modell als Aufkleber am Sitzkörper, teilweise ist es auch auf den
Sitzbezug genäht.

Weitere Infos:
ADAC

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