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EU prüft Bevorzugung von Ryan Air am Flughafen Bratislava

Aufgrund einer Beschwerde hat die Europäische Kommission jetzt beschlossen, ein förmliches Prüfverfahren bezüglich einer Vereinbarung
über die Erbringung von Dienstleistungen am Flughafen Bratislava
einzuleiten, mit der angeblich Ryanair bevorzugt wird.


Durch den Beschluss der Kommission wird der Flughafen auch verpflichtet, eine Ausfertigung der Vereinbarung vorzulegen, was bislang abgelehnt wurde. Da die Kommission keine Einsicht in dieses Dokument erhielt, hat sie auf der Grundlage der vom Beschwerdeführer gemachten Angaben Zweifel an der Vereinbarkeit der Vereinbarung mit den gemeinschaftlichen Vorschriften für staatliche Beihilfen.

Laut Angaben des Beschwerdeführers berechnet der Flughafen Bratislava Ryanair auf der Grundlage der Vereinbarung ermäßigte Flughafenentgelte für bestehende Verbindungen und neue Linienflüge. Die Vereinbarung wurde angeblich im Dezember 2005 für eine Laufzeit bis 2016 geschlossen. Die Ermäßigung könnte bis zu 31 % für bestehende Verbindungen und 48 % je Flug für neue Linienflüge betragen. Bislang wurde der Kommission trotz Anfrage der Wortlaut der Vereinbarung nicht mitgeteilt.

Die Kommission hat das Dokument nun förmlich angefordert, ebenso wie sonstige zur Beurteilung nach den gemeinschaftlichen Vorschriften für staatliche Beihilfen notwendige Informationen.

Im Prüfverfahren soll festgestellt werden, ob den Ermäßigungen – sofern sie tatsächlich gewährt wurden – längerfristige Rentabilitätsaussichten zugrunde liegen, in welchem Fall sie nicht den Vorschriften für staatliche Beihilfen unterlägen. Die Kommission wird auch prüfen, ob die Entscheidung zur Gewährung der Ermäßigung öffentlichen Stellen zuzurechnen ist. Sollte Ryanair tatsächlich Beihilfen erhalten haben, wird die Kommission deren Vereinbarkeit mit dem EG-Vertrag prüfen.

Weitere Infos:
EU

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