Am 25. Januar haben die Regierungschefs der Republik Belarus, der
Russischen Föderation und der Republik Kasachstan 9 Dokumente
unterzeichnet, die auf den weiteren Aufbau der vertragsrechtlichen
Basis der Zollunion von drei Staaten gerichtet sind. Der Anstoß zu
diesem Prozess war von Präsidenten Belarus, Russlands und Kasachstans
auf dem Gipfel in Duschanbe gegeben worden.
Das Abkommenpaket umfasst u.a. Vereinbarungen über die einheitliche zolltarifliche Regelung, Ausfuhrzollgebühren gegenüber Drittländern, einheitliche Nachweisregeln des Ursprungslandes, einheitliche Maßnahmen der nichttarifären Regulierung gegenüber Drittländern, die Anwendung spezieller Schutz-, Antidumping- und Ausgleichmaßnahmen gegenüber Drittländern, die Bestimmung des Zollwertes der in Drittländern hergestellten und über die Grenzen der Zollunion zu transportierenden Waren, die Führung der Zollstatistik des Außenhandels in der Zollunion. Außerdem wurden die Abkommen über Prinzipien der Erhebung von indirekten Steuern bei der Aus- und Einfuhr der Waren, über Dienstleistungen sowie über die Durchführung koordinierter Politik im Bereich technische Regelung der Sanitäts- und Pflanzenschutzmaßnahmen unterzeichnet.
Wie auf der Tagung des Zwischenstaatlichen Rates der Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft betont wurde, sei damit der Aufbau der vertragsrechtlichen Basis der Zollunion von Belarus, Russland und Kasachstan abgeschlossen.
Die unterzeichneten Abkommen müssen jetzt durch nationale Parlamente ratifiziert werden. Laut der früheren Übereinstimmung zwischen den Präsidenten von Belarus, Russland und Kasachstan, soll die Zollunion zum Jahr 2010 in Kraft treten.
Wie die Experten meinen, könnte man davon ausgehen, dass durch die unterzeichneten Abkommen Bedingungen für die Gründung eines einheitlichen Wirtschaftsraums im Rahmen der Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft geschaffen werden.