Zwei Jahre nach Veröffentlichung der ersten gemeinschaftlichen Liste
der Luftfahrtunternehmen, denen in der Gemeinschaft der Flugbetrieb
untersagt ist, hat die Europäische Kommission heute deren siebte
Aktualisierung verabschiedet.
Die Kommission erlässt gegen ein weiteres Luftfahrtunternehmen aus der Ukraine (Ukraine Cargo Airways) sowie gegen das kongolesische Unternehmen Hewa Bora Airways ein vollständiges Flugverbot. Zugleich überwacht die Kommission sorgfältig die Umsetzung der Abhilfemaßnahmen bestimmter Unternehmen, darunter die iranische Mahan Air, TAAG Angola Airlines und sämtliche indonesischen Fluggesellschaften, die derzeit weiterhin in der Liste geführt werden.
Der für Verkehr zuständige Vizepräsident der Kommission Jacques Barrot erklärte: „Die Entscheidung ist eindeutig: Die Staaten, die es versäumen, entschieden zu handeln und ihre Sicherheitsmängel zu beheben, werden auf die Liste gesetzt. Wir wollen allerdings nicht nur Sicherheitsprobleme aufzeigen, sondern auch Lösungen dafür finden. Die Kommission wird ihren Dialog mit den Staaten sowie mit den Zivilluftfahrtbehörden und Luftfahrtunternehmen unermüdlich fortsetzen, damit diese dauerhaft ein ausreichendes Maß an Flugsicherheit erreichen.“ Die neue Liste ersetzt die bisher gültige und kann bereits über die Internetseite der Kommission abgerufen werden (http://ec.europa.eu/transport/air-ban/).
Neben Volare und Ukrainian Mediterranean Airlines wurde mit Ukraine Cargo Airways ein drittes Luftfahrtunternehmen aus der Ukraine auf die Liste gesetzt. Die Kommission sendet damit an die ukrainischen Behörden ein klares Signal, verstärkt auf die Durchsetzung der Sicherheitsnormen zu achten.
Gegen das kongolesische Luftfahrtunternehmen Hewa Bora, das aufgrund einer nun ausgelaufenen Sondergenehmigung bislang noch ein einziges Luftfahrzeug betreiben durfte, wurde nun ein vollständiges Flugverbot für die Gemeinschaft verhängt, wie es bereits seit der ersten Liste vom März 2006 für alle übrigen in der Demokratischen Republik Kongo zugelassenen Luftfahrtunternehmen gilt.
Die Anstrengungen von TAAG Angola Airlines und der zuständigen Behörden werden in der Entscheidung zwar gewürdigt, zugleich wird aber auch festgestellt, dass weiterhin erhebliche Sicherheitsmängel bestehen, die zu beheben sind, bevor TAAG von der Liste gestrichen werden kann.
In Bezug auf Mahan Air wird die Kommission die von dem Unternehmen eingereichten Unterlagen sorgfältig prüfen und einen Ortstermin im Iran durchführen, um anhand der Ergebnisse der Behebungsmaßnahmen festzustellen, ob die Fluggesellschaft aus der Liste gestrichen werden kann.
Vertreter des Luftfahrtunternehmens Garuda Indonesia wurden von der Kommission und dem aus Sachverständigen der Mitgliedstaaten bestehenden Flugsicherheitsausschuss gehört. Das Unternehmen hat bei der Durchführung von Abhilfemaßnahmen Fortschritte erzielt, die allerdings noch nicht ausreichen. Ferner müssen die indonesischen Behörden noch nachweisen, dass sie diese Maßnahmen abgeschlossen haben. Bis dieser Nachweis erbracht ist und Garuda sowie die übrigen Fluggesellschaften ihre Abhilfemaßnahmen vollendet haben, kann der Entscheidung zufolge derzeit kein indonesisches Luftfahrtunternehmen von der gemeinschaftlichen Liste gestrichen werden.
Die kubanische Fluggesellschaft Cubana de Aviación sowie Islands Development Company von den Seychellen haben zusammen mit ihren jeweiligen Behörden rasch und effizient gehandelt und ihre Sicherheitsprobleme gelöst. Sie werden deshalb nicht auf die Liste gesetzt, bleiben aber weiter unter Beobachtung.
Laut der neuen gemeinschaftlichen Liste ergeht ein vollständiges Betriebsverbot gegen alle Luftfahrtunternehmen aus Äquatorialguinea, Indonesien, der Kirgisischen Republik, Liberia, Sierra Leone, Swasiland und der Demokratischen Republik Kongo. Außerdem wird neun weiteren Fluggesellschaften die Landeerlaubnis für die gesamte EU unmittelbar entzogen.
Weitere Infos:
Air-Transport