Die Europäische Kommission hat heute die achte Aktualisierung der so
genannten Schwarzen Liste von Luftfahrtunternehmen verabschiedet, für
die in den Staaten der Europäischen Union ein Flugverbot gilt, weil
Sicherheitsbedenken bestehen. Airlines aus insgesamt acht Ländern dürfen nicht im europäischen Luftraum fliegen.
Bei der jetzigen Aktualisierung hat die Kommission das Betriebsverbot für das iranische Luftfahrtunternehmen Mahan Airlines aufgehoben, da dieses Unternehmen erhebliche Anstrengungen unternommen und Fortschritte erzielt hat, die bei einer Inspektion an Ort und Stelle im Iran überprüft wurden.
Angesichts der Besorgnis erregenden Ergebnisse des Auditberichts der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) zu Gabun hat die Kommission beschlossen, den Luftfahrtunternehmen dieses Landes Flüge in die EG zu untersagen. Die Kommission erkennt jedoch an, dass die Regierung Gabuns unverzüglich drastische Anstrengungen unternommen hat, um die Sicherheit der Zivilluftfahrt des Landes mit unmittelbarer Hilfe der ICAO zu erhöhen, unter anderem durch die Verabschiedung eines neuen Luftverkehrsgesetzes im Wege eines Notverfahrens. Zwei Luftfahrtunternehmen – Gabon Airlines und Afrijet –, die bereits Flüge in die Gemeinschaft durchführen, dürfen die EG weiterhin anfliegen, ohne die Flugdienste jedoch ausweiten zu können, und unter der strikten Auflage systematischer und rigoroser Inspektionen vor Abflug.
Die Kommission hat beschlossen, das Verbot des gesamten Flugbetriebs von Ukraine Cargo Airways aufrecht zu erhalten, da das Luftfahrtunternehmen seinen Abhilfemaßnahmenplan noch nicht erfolgreich umsetzen konnte. Die Kommission hat die Behörden der Ukraine auch an die Notwendigkeit erinnert, die Durchsetzung der Sicherheitsnormen zu verstärken.
Im Fall Indonesiens haben die Kommission und der Ausschuss für Flugsicherheit, in dem alle EU-Mitgliedstaaten vertreten sind, auf deren Antrag drei Luftfahrtunternehmen angehört (Garuda, Mandala und Air Fast), ebenso die Zivilluftfahrtbehörden Indonesiens. Nach einstimmiger Stellungnahme des Ausschusses für Flugsicherheit hat die Kommission entschieden, dass die indonesischen Behörden noch immer kein effizientes Aufsichtsprogramm über die ihren unterstehenden Luftfahrtunternehmen ausgearbeitet und umgesetzt haben. Daneben wurden auch die Abhilfemaßnahmen, mit denen die von der ICAO und der Kommission festgestellten Sicherheitsmängel behoben werden sollen, noch nicht von der ICAO bewertet.
Die Kommission hat sich auch mit Kambodscha und den Philippinen befasst. Im Fall Kambodschas ist zu erwarten, dass die Zivilluftfahrtbehörde des Landes bis September mit der ICAO eine Reihe angemessener Abhilfemaßnahmen zur Behebung der Sicherheitsprobleme vereinbaren wird. Die Kommission ruft Kambodscha eindringlich auf, alle notwendigen Maßnahmen zur wirksamen Behebung von Sicherheitsproblemen zu ergreifen, bevor die Liste das nächste Mal aktualisiert wird. Was die Philippinen angeht, so erkennt die Kommission an, dass die Regierung bereits eine Reihe von Maßnahmen ergriffen hat, und ruft dazu auf, die Behebung der Systemmängel bei der Sicherheitsaufsicht rasch abzuschließen, um Betriebsbeschränkungen durch die EU zu vermeiden.
Schließlich prüfte die Kommission die Sicherheitslage des Luftfahrtunternehmens Yemenia Airways und entschied, dass das Luftfahrtunternehmen seinen Abhilfemaßnahmenplan bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Flugsicherheit abschließen sollte.
Zum jetzigen Zeitpunkt gilt aufgrund der gemeinschaftlichen Liste somit ein Flugverbot für alle Luftfahrtunternehmen aus Äquatorialguinea, Indonesien, der Kirgisischen Republik, Liberia, Sierra Leone, Swaziland, der Demokratischen Republik Kongo und Gabun (ausgenommen Gabon Airlines und Afrijet, deren Flugbetrieb auf dem jetzigen Niveau eingefroren wird). Außerdem wird acht weiteren Luftfahrtunternehmen der Flugbetrieb in der Europäischen Union vollständig untersagt.