Gefahrenabwehr in deutschen Häfen

Wegen der Nicht-Umsetzung der Vorschriften zur Gefahrenabwehr in Häfen
hat die EU-Kommission die 2. Stufe des Vertragsverletzungsverfahren
gegen Deutschland eingeleitet. Dazu erhielt die Bundesregierung eine so
genannte mit Gründen versehene Stellungnahme. Dies ist der letzte
Schritt vor einer eventuellen Klage beim Europäischen Gerichtshof.


Durch die betreffende Richtlinie soll ein Gemeinschaftsrahmen für die Gefahrenabwehr in sämtlichen Hafenbereichen geschaffen werden. Damit werden die bereits seit 2004 geltenden Vorschriften vervollständigt, die sich lediglich auf Schiffe und Hafenterminals beziehen. In der Richtlinie werden gemeinsame Grundregeln für Maßnahmen festgelegt, mit denen die Häfen und ihre verschiedenen Bereiche vor vorsätzlichen rechtswidrigen Handlungen geschützt werden sollen. Ferner werden in der Richtlinie die Instrumente für die Anwendung dieser Regeln und die Überwachung ihrer Einhaltung festgelegt.

Die Mitgliedstaaten hätten die Richtlinie spätestens zum 15. Juni 2007 umsetzen müssen.

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