Mehr Sicherheit und Preistransparenz sind die Kernelemente der neuen Luftverkehrsvorschriften, die zum 1. November 2008 in Kraft treten. Sie regeln Fluggenehmigungen und die Überwachung der Fluggesellschaften und gewährleisten so die hohe Qualität der Luftverkehrsdienste. Zudem werden Fluggesellschaften verpflichtet, die Ticketpreise einschließlich aller Steuern und Abgaben anzugeben. Flugreisenden in der EU erhalten so die Möglichkeit, sich im Voraus über den Endpreis zu informieren und Angebote miteinander zu vergleichen. Darüber hinaus wird die preisliche Diskriminierung von Reisenden aufgrund ihres Wohnsitzes untersagt.
EU-Kommissionsvizepräsident Antonio Tajani, zuständig für Verkehrsfragen, dazu: „Alle einschlägigen Akteure müssen sich an dieselben Regeln halten. Dies ist eine Voraussetzung für die Liberalisierung in Europa, die sich als echte Erfolgsgeschichte erwiesen und zu mehr Reisemöglichkeiten und niedrigeren Preisen geführt hat. Der Schlüssel zu diesem Erfolg ist fairer Wettbewerb.“ Seit der Liberalisierung des Luftverkehrs in der Europäischen Union 1997 verzeichnete die Branche ein beispielloses Wachstum und trug damit zum Wirtschaftswachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen bei. Die Zahl der Verbindungen ist um über 60 Prozent gestiegen und es werden mehr Städte angeflogen, vor allem in den abgelegenen Regionen. Das Auftreten neuer Wettbewerber hat bei zahlreichen Verbindungen zu Preissenkungen geführt, so dass mehr Europäer es sich leisten können, mit dem Flugzeug zu reisen.
Ab dem 1. November 2008 werden insbesondere Flugreisende besser informiert und können Preise vergleichen. Die Ticketpreise müssen nun einschließlich aller Steuern und Abgaben veröffentlicht werden. Die Reisenden können sich zudem über die einzelnen Elemente informieren, aus denen sich der Endpreis zusammensetzt, d. h. Flugtarif, Steuern, Flughafengebühren und sonstige Abgaben. Sie erhalten damit präzise Informationen über die tatsächlichen Preise. Auf diese Weise wird irreführende Werbung verhindert und die Möglichkeit geschaffen, Tarife miteinander zu vergleichen. Gemäß dem Grundsatz der vorherigen Zustimmung (opt-in) dürfen ohne ausdrückliches Einverständnis der Kunden keine optionalen Zusatzgebühren in Rechnung gestellt werden. Preisliche Diskriminierungen von Reisenden aufgrund ihres Wohnsitzlandes oder ihrer Nationalität werden untersagt.