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Entfernungspauschale: Doch ohne Klage möglich

Noch ist nichts entschieden, trotzdem wird fleissig diskutiert. Jetzt nahm die SPD ein wenig Wind aus den Spekulationen in den Medien und erklärte das die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts fuer alle Steuerzahler gelte – auch ohne Klage.

Änderungen, die aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erforderlich seien, könnten demnach durch die Finanzämter ohne weiteres Zutun der Buerger vorgenommen werden.
 
Medienberichte, wonach nur denjenigen Pendlern zu Unrecht erhobene Steuern zurueckerstattet werden, die gegen die Neuregelung der Pendlerpauschale klagen, seien falsch, erklärte Gabriele Frechen, stellvertretende Vorsitzende des Finanzausschusses im Deutschen Bundestag.

Ein sogenannter Nichtanwendungserlass, mit dem das Bundesministerium der Finanzen ein Urteil nur auf einen oder mehrere Einzelfälle anzuwenden erlaubt, wäre nicht zulaessig und wurde nach Auskunft des Ministeriums auch nicht erwogen. Die Bürger könnten somit beruhigt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abwarten. Sollte die Neuregelung der Pendlerpauschale fuer verfassungswidrig erklärt werden, übernehmen die Finanzämter die Korrektur der Steuerbescheide.

Der Bundesfinanzhof hat die Neuregelung der Entfernungspauschale aufgrund verfassungsrechtlicher Zweifel dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Mit einer Entscheidung ist im Laufe dieses Jahres zu rechnen.

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