Über die Hälfte aller Flugticketangebote im Internet sind irreführend.
Dies gilt insbesondere in Bezug auf eindeutige Preisabgaben, faire
Vertragsbedingungen und Verständlichkeit der Konditionen. Zu diesem
Ergebnis kommen EU-weite Ermittlungen gegen irreführende Werbeaussagen
und unlautere Praktiken beim Onlineverkauf von Flugtickets.
Im September hat die EU-Kommission in Zusammenarbeit mit nationalen Behörden aus 15 EU-Ländern über 400 Internetauftritte auf Einhaltung der EU-Verbraucherrechtsvorschriften überprüft. Betroffen waren etablierte Fluggesellschaften Europas ebenso wie Billigflieger und anderen Internetanbieter von Flugtickets. Hieran schließt sich jetzt eine Durchsetzungsphase an. Die EU-Kommission hat den Unternehmen eine Frist von vier Monaten gesetzt, um die Mängel zu beheben oder ihren Standpunkt darzulegen. Nach Ablauf dieser Frist riskieren die säumigen Unternehmen Konsequenzen in Form von Geldbußen oder der Sperrung ihre Internetauftrittes.
„Wir haben festgestellt, dass die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher von rund 50 Prozent der Ticketangebote im Internet enttäuscht sind", erklärte EU-Verbraucherschutzkommissarin Meglena Kuneva. Die veröffentlichten Zahlen zeigten, dass in der Branche ein ganz erhebliches Problem bestehe.
Die in diesem Fall praktizierte Vorgehensweise stellt ein Novum bei der Durchsetzung von EU-Recht dar. Die Ermittlung möglicher Verstöße gegen das Verbraucherschutzrecht erfolgte zeitgleich, systematisch und abgestimmt in verschiedenen Mitgliedstaaten. Vom 24. bis 28. September durchkämmten die beteiligten nationalen Behörden das Internet nach Anbietern, die Verbrauchern in den jeweiligen Ländern Flüge anbieten. Hunderte von Websites wurden von nationalen Beamten daraufhin geprüft, ob sie gegen EU-Recht, genauer gegen die Richtlinie über irreführende Werbung und die Richtlinie über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen, verstoßen.
Weitere Infos: EU-Kommission