Die Repräsentantenkammer der Nationalversammlung der Republik Belarus
hat am 10. Juni den Vertrag über die Schaffung eines gemeinsamen
Zollraumes und die Einrichtung der Zollunion zwischen Belarus,
Kasachstan und Russland ratifiziert. Die Vereinbarung wurde am 6.
Oktober 2007 als Teil des Abkommens über die Gründung der Eurasischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EAWG) von Präsidenten der drei Staaten
unterzeichnet
Des Weiteren wurde vom belarussischen Parlament ein Änderungsprotokoll zum erwähnten EAWG-Abkommen ratifiziert.
Wie der stellvertretende Außenminister der Republik Belarus Andrei Evdochenko betonte, werde die rechtliche Basis der Zollunion im Rahmen der EAWG gegenwärtig durch Belarus, Kasachstan und Russland gebildet. Die anderen drei Mitgliedsländer der Gemeinschaft hätten die Möglichkeit, sich diesem Zollraum anzuschließen, je nachdem sie in politischer und wirtschaftlicher Hinsicht dazu bereit sein würden.
In der neuen Fassung des ratifizierten Protokolls ist ein Paragraph des Abkommens enthalten, welcher die Kompetenzen des EAWG-Gerichtshofes regelt. Die Seiten haben sich darüber geeinigt, dass die erwähnte Institution ihren Sitz in Minsk haben wird.
Der Vertrag über die Einrichtung einer Zollunion legt ein Handelsregime fest, das auf dem gesamten Gebiet von drei Staaten wirksam sein wird. Es ist u.a. vorgesehen, dass mit der Schaffung eines gemeinsamen Zollraumes Zollgebühren und quantitative Einschränkungen im gegenseitigen Handel wegfallen werden.
Einigen Experteneinschätzungen zufolge könnte die Einrichtung einer Zollunion zwischen Belarus, Kasachstan und Russland bis Ende 2010 vollendet sein. Zur EAWG gehören Belarus, Kasachstan, Kirgistan, Russland, Tadschikistan und Usbekistan.