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Sommerurlaub geplant? Was geht an Nordsee und Ostsee?

Sommerurlaub geplant? Was geht an Nordsee und Ostsee?

 
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Die gute Nachricht vorweg: Urlaub an den deutschen Küsten ist pünktlich zum Feiertag wieder möglich. Also raus aus dem „Lockdown“ ran an die See? Naja so ganz optimistisch geht das Ganze nicht, auch wenn Restaurants, Hotels und Ferienwohnungen wieder öffnen und Gäste empfangen dürfen. In den Touristenorten gelten aber weiterhin aktuell Einschränkungen. So dürfen die Touristikbetriebe nur unter Auflagen und mit geringeren Kapazitäten öffnen. Dazu halten viele Gemeinden an der Nord- und Ostseeküste den „Lockdown“ weiter aufrecht, um sich gegen einen Besucheransturm zu wappnen. Bis Pfingsten wird auch dort nicht viel gehen, besser sieht es für die Sommerferien aus.

Bis 14. Juni gilt die weltweite Reisewarnung, also bis kurz vor den Sommerferien. Auch wenn Spanien, Italien und andere beliebte Reiseziele aufgrund von Beschränkungen nicht von jedem besucht werden dürfen, die deutschen Küstenorte dürften dann richtig boomen. Dem Tourismusverband Mecklenburg Vorpommern zufolge  dürfen ab dem  25.05.2020 Gäste aus ganz Deutschland wieder in das Bundesland einreisen. Für bestimmte Unterkunftsarten (gewerbliche Betriebe) gelte dabei eine maximale Belegungsquote von 60 Prozent pro Tag. Tagesausflüge aus anderen Bundesländern ohne Übernachtung sind momentan noch nicht möglich. Ähnliche Vorgaben gelten für die anderen Bundesländer mit Meerzugang (Niedersachsen, Schleswig Holstein).

Laut den Tourismusverbänden gelten bei allen touristischen Anbietern landesweite Schutzstandards. So ist bei Unterkünften eine Vorab-Buchung nötig und eine kontaktlose Bezahlung empfohlen. Entsprechend boomen Buchungsportale für Ferienwohnungen oder Ferienhäuser wie beispielsweise „Travanto.de“. Kein Wunder: Buchen doch inzwischen nicht nur die Dauergäste, auch Urlauber die in diesem Sommer eigentlich im Ausland Ferien machen wollten, schwenken auf die heimischen Gefilde um. Wer noch einen Platz an der See haben möchte muss entsprechend schnell sein. Aber bei der Buchung auch darauf schauen wie die Buchungsbedingungen sind.

Wie auch zu Hause so gelten auch in den touristischen Zielen die gleichen Hygenie- und kontaktbegrenzenden Maßnahmen: So sei laut Tourismusverbänden ein Mindestabstand zwischen Personen von 1,5 Metern einzuhalten (z.B. an der Rezeption, im Wartebereich, auf Fluren, gemeinschaftlich genutzte Räume, Strände). Wo der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann (wie auf engen Wegen, im Fahrstuhl oder bei Einweisungen und Übergaben) sollten Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden.

Trotz alledem: Einen schönen Urlaub!

Foto: Michael

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