Benutzer-Bewertungen

3 Bewertungen mit 4 Sternen
62 Bewertungen
 
92%
 
5%
3 Sterne
 
0%
 
2%
 
2%
Artikel bewerten
 
4.8(62)
Zurück zum Beitrag
Hast du schon ein Konto?
Ratings
Artikel bewerten
Datenschutz
Durch das Anhaken der folgenden Checkbox und des Buttons "Absenden" erlaube ich turus.net die Speicherung meiner oben eingegeben Daten:
Um eine Übersicht über die Kommentare / Bewertungen zu erhalten und Missbrauch zu vermeiden wird auf turus.net der Inhalt der Felder "Name", "Titel" "Kommentartext" (alles keine Pflichtfelder / also nur wenn angegeben), die Bewertung sowie Deine IP-Adresse und Zeitstempel Deines Kommentars gespeichert. Du kannst die Speicherung Deines Kommentars jederzeit widerrufen. Schreibe uns einfach eine E-Mail: "kommentar / at / turus.net". Mehr Informationen welche personenbezogenen Daten gespeichert werden, findest Du in unserer Datenschutzerklärung.
Ich stimme der Speicherung meiner personenbezogenen Daten zu:
Kommentare
3 Ergebnisse - zeige 1 - 3
Reihenfolge
Artikel bewerten
 
4.0
Wenn Roompot aufgrund der Schließung des Parks einen Gutschein zusendet müsste doch die AGB von Rommpot Nr.4 gelten:

Stornierung durch den Unternehmer
Im Falle höherer Gewalt oder unvorhergesehener Umstände ist der Unternehmer berechtigt, die Reservierung zu stornieren. Unter unvorhergesehenen Umständen beziehungsweise höherer Gewalt versteht man das Folgende: a) Die Unterkunft ist nicht mehr für die Vermietung geeignet ist (z.B. durch Überschwemmung, Brand oder Vertragsbruch des Bereitstellers der Unterkunft). b) Der Umstand, dass die Unterkunft nicht mehr verfügbar ist (beispielsweise durch den plötzlichen Verkauf der Unterkunft durch den Bereitsteller der Unterkunft, durch eine doppelte Reservierung oder eine Insolvenz des Bereitstellers der Unterkunft).

Der Unternehmer setzt den Feriengast unmittelbar unter Angabe von Gründen telefonisch oder in schriftlicher Form darüber in Kenntnis. In diesem Fall wird er sich bemühen, eine gleichwertige Unterkunft zum selben Reisepreis anzubieten. Wenn kein geeignetes Alternativangebot gemacht werden kann oder der Feriengast mit dem Alternativangebot nicht einverstanden ist, erstattet der Unternehmer den bereits gezahlten Reisepreis ganz oder teilweise, ohne dass der Unternehmer verpflichtet ist, dem Feriengast eine Entschädigung zu zahlen.


D.h. man muss nicht den Gutschein nehmen oder?


V
Beitrag melden Kommentare (0) | War diese Bewertung hilfreich für dich? 4 0
Artikel bewerten
 
4.0
Wir sind in der gleichen Situation, haben aber bei Landal gebucht.

Zwei Ideen:
1.) Ist vermutlich nicht möglich, aber kann man nicht so weit in die Zukunft umbuchen, dass die Stornierung weniger bzw. nichts kostet?

2.) Wir haben mit PayPal bezahlt. Ich frage mich, ob es Aussicht auf Erfolg hätte, dort einen Streitfall zu öffnen. Die Leistung ist ja durch die Schließung der Einrichtungen (Schwimmbad, Restaurants usw.) Nicht komplett, außerdem bestehen mindestens Reisewarnungen.
LG
Beitrag melden Kommentare (0) | War diese Bewertung hilfreich für dich? 13 0
Artikel bewerten
 
4.0
Wir haben auch in den Osterferien gebucht, hier in Deutschland. Ich finde das eine bodenlose Frechheit, in der Lage, noch Profit raus zu schöpfen. Ich habe mich viel informiert und rechtlich darf man das nicht, wenn die Parks zu sind. Keune Leistung, kein Geld. Und ganz ehrlich ich möchte von so ein korrupten Anbieter, gar kein Gutschein, weil die mich nie wieder sehen und ich den auch gar nicht annehmen muss. Das witzige ist mit einer Info, wenn man eine Reiserücktrittversicherung habe, ginge das. EBEN NICHT!! Die tritt in so eine Krise überhaupt nicht in kraft, weil die dafür bestimmt ist wenn man erkrankt und den urlaub nicht antreten kann. Ich werde rechtliche Schritte einleiten und mir das nicht gefallen.
D
Beitrag melden Kommentare (0) | War diese Bewertung hilfreich für dich? 14 0
3 Ergebnisse - zeige 1 - 3