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Diese Frage wurde schon einmal gestellt und ich finde sie sehr interessant, leider hat noch keiner geantwortet - bzw. hat es schon jemand ausprobiert?

1.) Ist vermutlich nicht möglich, aber kann man nicht so weit in die Zukunft umbuchen, dass die Stornierung weniger bzw. nichts kostet?

Theoretisch lt AGBs sind ja die Stornobedingungen an das Anreisedatum geknüpft. Ein späteres Anreisedatum aufgrund Umbuchung müsste doch dann auch greifen.
Weiß hier jemand vielleicht eine Antwort darauf?
Die Alternative, sich einen Anwalt zu nehmen, überlege ich auch gerade, aber es muss doch auch einfach gehen.
Wenn Rompoot meint, die Gäste für dumm zu verkaufen, wäre das doch mit dem Buchen und dann stornieren der beste Weg, es ihnen heimzuzahlen und der wohl einfachste Weg, an sein Geld zu kommen...
S
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5.0
Da viele Parks mittlerweile geschlossen sind, sollte man meinen, dass man zumindest als Urlauber dieser geschlossenen Parks sein Geld zurück bekommen würde - zumindest steht es so in den AGB‘s unter Punkt 4.
Ich habe jetzt mehrfach mit einer Dame von Roompot per Email hin und her geschrieben mit dem immer gleichen Ergebnis: Sie schreibt in unterschiedlichen Variationen, dass sie nur „Vouchers“ herausgeben, eine Rückerstattung ist nicht möglich. Bin mal gespannt, was sie machen, wenn Sie nun Post vom Anwalt bekommen...
Hat schon jemand ähnliche Erfahrungen gemacht, oder weiß, wie man doch zu seinem Recht kommt?
J
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5.0
Das stimmt, steht nichts dabei, näheres erst, wenn mann den Gutschein erhält. Auch die Frage, ob man den Gutschein komplett einlösen muss, wenn der Reisepreis niedriger ausfällt. Was passiert mit dem Restbetrag vom Gutschein. Der Witz in der Mail ist ja. Die noch nicht bezahlt haben, können kostenlos stornieren, wo ist denn da bitteschön das Recht für die anderen. Gleiches Recht für alle ob bezahlt oder nicht. Ich möchte das auch nicht so akzeptieren und werde ein Widerruf erheben für den Gutschein und versuche bei meinem Kreditinstitut das Geld zurück zuziehen
D
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5.0
Ja jetzt gibt es wohl Gutscheine, aber die Infos dazu sind auch dürftig. Wie lange hat man Zeit diesen einzulösen? Muss man das in diesem Jahr machen oder hat man auch 2 Jahre Zeit wie in Deutschland. Alles sehr fragwürdig
G
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5.0
Na wenn Roompot sich auf das niederländische Recht beruft. Sollten sie auch damit die Bedingungen der Recron (Vereniging van recreatieondernemers nederland) meinen, worauf die Mietverträge basieren.

Unter Artikel 2: "Inhalt des Vertrags" Punkt 3 heißt es:
" . . . 3.
Wenn die Informationen erheblich von den beim Eingehen des
Vertrags erteilten Informationen abweichen, ist der
Erholungssuchende berechtigt, den Vertrag ohne Kosten
rückgängig zu machen." . . .

Daraus ergibt, wenn Roompot seine Einrichtungen schließt, was wichtiger Bestandteil des Vertrages ist, hat mein ein Sonderkündigungsrecht!

". . .Deswegen sind in sämtlichen Roompot Ferienparks in den Niederlanden Animation, Kidsclub, Schwimmbad, Wellness-Bereich und Restaurants bis 1. Juni geschlossen. . ."

Gerne darf mich ein Jurist, der mit dem niederlänischen Recht betraut ist korrigieren.

Nach deutschem Recht würde m.M. auch die Unzumutbarkeit greifen. § 324 BGB
WC
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5.0
@ Christian Kuhl, da wir bei einem holländischen Anbieter gebucht haben gilt holländisches Recht, egal wo der Park sein Sitz hat. Hätte auch lieber mein Geld zurück. Nur die holländischen Anbieter berufen sich auf die Vetragsbedinungen der niederländischen Branchen-Vereinigung RECRON.
D
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5.0
Hallo in die Runde! Auch ich habe einen Urlaub in einem Roompot Park gebucht und muss nun miterleben, wie dieses Thema vom Anbieter behandelt wird. Ich habe bereits viele Mails geschrieben. Man bekommt aber nur vorgefertigte Standardantworten. Nach 38 Minuten Warteschleife (!!!) hatte ich heute eine nette, aber ohne Kompetenzen ausgestattete Hotline Mitarbeiterin am Telefon, die mir einen Gutschein anbot. Ich habe zwei große Ferienhäuser für eine Jugendfreizeit für zusammen rund 3000,- € gebucht und voll bezahlt. Natürlich kann ich mit so einem Gutschein nichts anfangen und möchte mein Geld zurückhaben. Laut deutschem Recht, so die Aussage meines Anwalts, steht mir das auch zu. Da sei die Sachlage eindeutig, da mir der Park den Aufenthalt per Mail storniert habe. Die Dame am Telefon sagte mir aber, dass für sie nur das niederländische Recht gelte und demnach bekäme ich nur einen Gutschein. Ich kenne das so, dass in Deutschland das deutsche Gesetz gilt oder möchten die Niederländer bei einer Geschwindigkeitsübertretung in Deutschland auch, dass wir das niederländische Gesetz anwenden? Dann wird's teuer!!! Da wird uns wohl nur eine Klage helfen. Ich habe leider keine Erfahrungen mit einer Sammelklage, würde mich aber gerne eben einer solchen anschließen.
CK
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5.0
Hallo Zusammen, ich habe eben eine Mail von Roompot erhalten, das ich einen Gutschein über den Reisepreis bekomme. Habe noch gar nicht gemacht, weder storniert, noch umgebucht. In der Mail steht auch drin, wenn jemand achon umgebucht habe, könne er den Gutschein auch erhalten. Ich denke mal das jeder Betroffene in den nächsten Tagen eine Mail erhalten wird. Finde ich besser, wie nix. Auch die kommen langsam zu Vernunft und sehen den Ernst der Lage.
D
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Diese Frage wurde schon einmal gestellt und ich finde sie sehr interessant:
1.) Ist vermutlich nicht möglich, aber kann man nicht so weit in die Zukunft umbuchen, dass die Stornierung weniger bzw. nichts kostet?

Theoretisch lt AGBs sind ja die Stornobedingungen an das Anreisedatum geknüpft. Ein späteres Anreisedatum aufgrund Umbuchung müsste doch dann auch greifen.
Weiß hier jemand vielleicht eine Antwort darauf????
G
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5.0
Wir haben vor Monaten zu Mitte / Ende April gebucht und jetzt eine freundliche Mail erhalten, dass man sich auf uns weiterhin freut. Es wäre nur kleine Einschränkungen im Park?! Sollten wir Umbuchen oder Stornieren wollen, gibt es den Verweis auf die AGBs.

Unfassbar!
G
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