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5.0
Hallo!

Wir haben zwischenzeitlich eine Mail bekommen, in der Roompot selbst von "höhere Gewalt" schreibt, es aber nicht einsieht, nach den eigenen AGBs zu handel und eine Rückerstattung veranlasst. Hier wird massiv auf Zeit gespielt. Wir haben Roompot mehrmals ganz klar mitgeteilt, dass wir keine Gutschein akzeptieren und Ihnen eine Frist zur Auszahlung gesetzt. Sollte dies ohne Erfolg bleiben, werden wir über unsere Rechtsschutzversicherung weitere Schritte einleiten.
R7
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5.0
Hallo,

wir haben das gleiche Problem mit Roompot. Auf die E-Mails wird herablassend geantwortet, eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den eigenen AGB scheint man bei Roompot nicht so wichtig zu finden. In meinen Augen handelt Roompot hier klar zuwider seiner eigenen AGB und damit rechtswidrig.

Ich werde einen Teil meiner Anzahlung (die zweiten 50% wurden erst vor einigen Wochen per Kreditkarte bezahlt) durch meine Bank zurückholen lassen. Für die ersten 50% werde ich falls nötig mit einem Anwalt Kontakt aufnehmen. Der Fall ist für mich eindeutig und ich werde dieses Verhalten nicht dulden.

Ich habe den gesamten Fall jetzt auch an die Finanztip-Redaktion mitsamt meinem kompletten Schriftverkehr gesendet und hoffe, dass über den Fall berichtet wird.

Viele Grüße und weiterhin viel Erfolg...
F
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5.0
Hallo zusammen,
ich / wir haben das gleiche Problem mit der Libéma Fun Factory B.V. bzw. dem Park Beese Bergen.
Hier hat man mir einfach eine Stornomail geschickt mit dem Hinweis das ich die Kurtaxe und 10% vom Reisepreis zurücküberwiesen bekomme.Seitdem herrscht reger Mailverkehr aber es folgt keine Konkrete Aussage. Scheinbar handeln alle Parks in Holland so, Rechtsschutz habe ich auch mit SB und ich gehe davon aus, das ich hier auch tätig werden muss.
S
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5.0
Hallo Gast!

Danke für die Info........
Wenn jemand anders auch von Roompot positiv überrascht wurde, einfach mal schreiben!
R7
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5.0
So die Beharrlichkeit hat nun wohl doch Erfolg. Nach einigem Schriftverkehr mit Verweis auf die eigenen AGBs und Mahnung auf weitere rechtliche Schritte, hat mir Roompot heute eine Gutschrift angeboten.
Letztendlich soll ich eine Bearbeitungspauschale von 35,- Euro zahlen.
Da wir mit einer Gruppe reisen wollten und ich mit einem Gutschein absolut nichts anfangen kann werde ich das Angebot annehmen. Auch wie „H aus D“ schon schrieb niemand weiß, ob es Roompot unter der aktuellen Lage in 6 Monaten noch gibt.
G
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5.0
Schön zu lesen dass wir nicht die einzigen sind. Wir sind schon oft in die Roompot Parks gefahren, aber dass was sie gerade als Kundenservice machen geht überhaupt nicht. Unsere für April gebuchte Unterkunft in Deutschland wurde geschlossen, was ja auch angesichts der Pandemie klar ist. Die Hotline bittet mich nach stundenlangem Warten in der Telefonschleife eine Email an den Kundenservice zu verfassen. Dort kommt immer nur dieselbe schlecht übersetzte Antwort zurück, man möge auf einen anderen Termin umbuchen oder einen Gutschein anfordern. Sie können nicht sagen wann die Parks wieder öffnen. Auf die Erstattung der bereits abgebuchten Kaution geht der Kundenservice auch nicht ein. Für mich schade, wie kriminell sich so ein bisher beliebter Parkbetreiber verhalten kann. Die Informationen die per Email verschickt werden und die auf der Roompot Webseite werden in keinster Weise der aktuellen Situation gerecht, sie weichen klar von deutschem Recht und sogar von den eigenen Roompot AGB ab. Mein Rat: Nehmt auf keinen Fall den angebotenen Gutschein an solange die Parks geschlossen sind. Hier besteht die Gefahr des Totalverlustes. Dran bleiben!
HA
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Hallo Zusammen,

HJ Danke für deinen Beitrag. Meine rechtliche Erstberatung hat auch gerade gesagt das er die AGB Nr.4 genauso versteht wie ich. D.h.kurzum kein Gutschein, falls Roompot darauf besteht, bleibt nur der Schritt zu einem niederländischen Anwalt. Hat man eine Rechtsschutzversicherung ggf. mit Selbstbeteiligung ist das Geld für die Selbstbeteiligung natürlich weg. Aber ggf. besser als ein Gutschein der persönlich nicht genutzt werden kann. Ich warte allerdings noch auf die Meldung von Roompot, danach schreibe ich das auch per Einschreiben. Wenn dann die (gemäß der hier gefundene Eintragungen) erwartbare Antwort von Roompot kommt, werde ich wohl meine Rechtschutzversicherung mit SB bemühen müssen. Ob man sich zu einer Sammelklage zusammenschließen kann wird sich dann wohl zeigen. Jedenfalls bedenkt Roompot wohl nicht etwaige Folgen für Ihre zukünftigen Jahre wenn das Verhalten offiziell und in den Geprächen untereinander bekannt gemacht wird. Momentan ist es mehr als Schade und schädlich wie Roompot sich verhält, leider weiß ich nicht ob es bei CenterParc oder Landal ebenso aussieht. Es heißt wohl auch hier durchhalten.

Bleibt gesund!
V
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5.0
Selbst nach einem Einschreiben (Bitte um Gutschein über 36 Monate oder Geld zurück) bleibt Roompot uneinsichtig und möchte nur einen Gutschein über 13 Monate anbieten. Auch die Kaution und die Kurtaxe werden nicht rücküberwiesen. Das ist ein Verstoß, wie hier mehrfach genannt wurde, gegen die eigenen AGB. Diese sind binden und gültig und Roompot verhält sich nicht sauber!! Ich gehe davon aus, dass Sie keine große Furcht vor einzelnen Klage aus Deutschland haben und es somit aussitzen werden. Ich bin fassungslos, als langjähriger Kunde so behandelt zu werden. Eine Sammelklage würde ich ebenfalls in Betracht ziehen.
H
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5.0
Hallo zusammen. Leider sind wir auch betroffen...........

Ich sehe es so, dass die Roompot AGBs, als Grundlage für das zustande gekommende Vertragsverhältnis zählt. Hat man nun seine Reise bezahlt, ist man seiner Schuldigkeit nachgekommen. Kann Roompot aus den bekannten Gründen zum gebuchten Zeitraum die Unterkunft nicht zur verfügung stellen (siehe AGB, Punkt 4 höhere Gewalt usw.) muss eine Rückerstattung laut AGBs erfolgen. Und von einer Erstattung als Gutscheinen habe ich im Bezug auf Punkt 4. der AGBs nichts gelesen.....

Link zu den AGBs: https://www.roompot.de/syssiteassets/infoblocks/boekingsinformatie/voorwaarden/av-roompot-de.pdf
R7
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5.0
Diese Frage wurde schon einmal gestellt und ich finde sie sehr interessant, leider hat noch keiner geantwortet - bzw. hat es schon jemand ausprobiert?

1.) Ist vermutlich nicht möglich, aber kann man nicht so weit in die Zukunft umbuchen, dass die Stornierung weniger bzw. nichts kostet?

Theoretisch lt AGBs sind ja die Stornobedingungen an das Anreisedatum geknüpft. Ein späteres Anreisedatum aufgrund Umbuchung müsste doch dann auch greifen.
Weiß hier jemand vielleicht eine Antwort darauf?
Die Alternative, sich einen Anwalt zu nehmen, überlege ich auch gerade, aber es muss doch auch einfach gehen.
Wenn Rompoot meint, die Gäste für dumm zu verkaufen, wäre das doch mit dem Buchen und dann stornieren der beste Weg, es ihnen heimzuzahlen und der wohl einfachste Weg, an sein Geld zu kommen...
S
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