Man schrieb den 22. März 1974. Im deutschen Bundestag wurde heiß diskutiert, ob es denn nun Sinn machen würde, das Volljährigkeitsalter zum 1. Januar 1975 von 21 auf 18 Jahre herabzusetzen. In der Deutschen Demokratischen Republik war man / frau bereits seit dem 17. Mai 1950 mit 18 volljährig, was bekanntlich Rechte und Pflichten nach sich zieht. In der Bundesrepublik tat man sich da schwerer. Ganze 25 Jahre später trat auch im westlichen Teil Deutschlands ein neues Gesetz in Kraft. Mit dem vollendeten 18. Lebensjahr hieß es nun: Volle Geschäftstätigkeit, passives und aktives Wahlrecht sowie der erlaubte Konsum von Spirituosen.
Mit 21 Jahren erst volljährig – das war in Deutschland durch ein Reichsgesetz vom 17. Februar 1875 festgelegt worden. In einigen Gegenden Deutschlands trat die Volljährigkeit vor 1875 erst mit 25 Jahren ein. Bei der damaligen niedrigeren Lebenserwartung blieb da weitaus weniger Zeit, die Volljährigkeit „auszukosten“.
{module ads}Wer denkt, die Bundesrepublik war mit dem Gesetz von 1975 spät dran, der sollte einmal einen Blick auf die Alpenländer wagen. In Österreich zum Beispiel wurde das Alter der Volljährigkeit am 1. Juli 2001 von 19 auf 18 Jahre herabgesetzt. In der Schweiz geschah dies am 1. Januar 1996, allerdings lag das Alter der Mündigkeit zuvor bei 20 Jahren.
In der Gegenwart tritt in den meisten Staaten der Erde die Volljährigkeit mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein. So auch in den meisten Bundesstaaten der USA. In Mississippi, Pennsylvania und Puerto Rico ist man / frau allerdings erst bei Vollendung des 21. Lebensjahres volljährig. Kurios: In Amerikanisch-Samoa ist bereits bei Vollendung des 14. Lebensjahres die Volljährigkeit erreicht. Das dürfte Weltrekord sein.
Mit jungen 16 Jahren sind die Schotten, Usbeken und Kirgisier bereits volljährig. Erst mit 21 ist die Volljährigkeit in Ägypten, Bahrain, Argentinien, Monaco und Singapore.
Zurück zu Deutschland. Was ändert sich alles nach der Vollendung des 18. Lebensjahres? Wer 18 Jahre alt ist, der besitzt volle Geschäftsfähigkeit und Deliktsfähigkeit sowie aktives und passives Wahlrecht zum Bundestag sowie zu den Landtagen (Ausnahme Hessen, passives Wahlrecht erst ab 21).
Mit 18 kann ein Waffenschein und ein Führerschein für die meisten Klassen erworben werden. Als 18-jährige/er darf in der Öffentlichkeit geraucht werden, der Erwerb von harten Spirituosen ist nun erlaubt. Nicht erlaubt, ja sogar strafbar ist ab nun der Beischlaf zwischen Geschwistern.
In Solarien ist es nun möglich, sich knusprig zu bräunen. In einigen Bundesländern darf zudem ab 18 in Spielkasinos ordentlich gezockt werden.

Bürgermeister in Nordrhein-Westfalen? Erst ab 21?! Falsch! Dort sogar erst ab 23! Gleiches gilt für Niedersachsen und Rheinland-Pfalz. Das Spielchen setzt sich nach oben hin fort. Bayerischer Ministerpräsident kann man erst ab 40 werden! Gleiches gilt für die Wählbarkeit zum Bundespräsidenten. Am Ende der Fahnenstange kehrt sich das Ganze wieder um. So liegt das Höchstalter für die Wahl als Bürgermeister in Brandenburg bei 61 Jahren…
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