Recht im Urlaub

Billigflüge sind in, trotzdem sollten Verbraucher bei der Wahl des Hotel aufpassen – vor allem bei der Verpflegung. Denn ob man später ohne Frühstück das Hotel wieder verlassen muss,
hängt laut Rechtsexperten der ARAG-Versicherung nur an ein paar
Buchstaben.

Die Anzahl der gebuchten Mahlzeiten gibt im englischsprachigen Ausland der so genannte Meal Plan an. European Plan (kurz EP) bedeutet demnach das nackte Zimmer ohne Frühstück. Wer auf das Frühstück nicht verzichten möchte, sollte also zumindest CP (Continental Plan) buchen, wer auf volle Verpflegung Wert legt AP (American Plan).

Letzteres wird auch „full board“ genannt und bezeichnet Vollpension, also drei Mahlzeiten am Tag. Halbpension, also das Frühstück und eine weitere Mahlzeit, meistens das warme Abendessen bekommt, wer MAP (Modefied American Plan) gebucht hat.

Weiter Infos:
ARAG 

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