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Mit dem Kinderwagen barrierefrei durch die Stadt

altIst man erst einmal mit einem Kinderwagen in der Stadt unterwegs, merkt man recht bald, an welchen Ecken der Großstadt es mächtig hakt. Schnell bekommt man das Gefühl, vor welchen Problemen erst einmal Rollstuhlfahrer und gehbehinderte Mitbürger stehen. Allein der Umstand, mutterseelenallein an einem kaum frequentierten Bahnhof ohne Aufzug mit Kinderwagen zu stehen, kann echte Hürden aufbauen. Häufig gibt es U-Bahnhöfe, die keinen Aufzug, jedoch Rolltreppen haben. Die Rolltreppen mit dem Kinderwagen benutzen? Das ist hier die Frage!

Mit dem Kinderwagen die Rolltreppe hoch – das fühlt sich noch recht sicher an. Mit dem Kinderwagen die Rolltreppe runter – das kann für eine zierliche frisch gebackenen Mama schon eine wacklige Angelegenheit sein. Ist man / frau allerdings zu später Stund allein auf dem Bahnhof, hilft nur das Benutzen der Rolltreppe. Immerhin besser und sicherer als die Treppe herunter holpern.

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Gefordert wird nun eine Klarheit für Kinderwagen auf Rolltreppen. Zu diesem Punkt Stellung bezieht Michael Cramer, verkehrspolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament. Anlass ist die Diskussion um die EU-Richtlinie 2006/42/EG zu grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen.
Michael Cramer meint dazu: „Die durch die neue Richtlinie geschaffenen Verpflichtungen für Hersteller, bei Zugängen zu Rolltreppen Warnschilder wie ‚Kinderwagen verboten‘ anzubringen, sind zutiefst bedauerlich und führen zur Verunsicherung. Zwar müssen solche Verbotsschilder nun aufgestellt werden, jedoch steht damit nicht das Mitführen von Kinderwagen auf Fahrtreppen als solches unter Strafe. Die Benutzung von Rolltreppen mit Kinderwagen geschieht damit lediglich auf eigene Gefahr.
altDieser Missstand unterstreicht abermals die Notwendigkeit eines massiven Ausbaus der Barrierefreiheit. Fahrtreppen gelten nicht als Bestandteil eines barrierefreien Transportsystems, wohl aber Aufzüge. Diese sind allerdings an vielen Stellen im öffentlichen Raum bislang Mangelware! Der verstärkte Einsatz von Aufzügen könnte nicht nur Unfällen mit Kinderwagen vorbeugen, sondern würde auch vielen anderen Menschen mit eingeschränkter Mobilität nutzen.
Es ist mehr als bedauerlich, dass in unserer heutigen Gesellschaft, der Wert einer Maschine und deren korrekter Einsatz höher eingestuft werden, als die Sicherheit und Gesundheit der menschlichen Verkehrsteilnehmer. Auch die Haftungsfrage, die mit der Richtlinie einseitig auf die Nutzer abgewälzt wird, bedarf dringend einer Überarbeitung.“
Der Hintergrund: Seit dem 29.12.2009 gilt für die Inbetriebnahme von Fahrtreppen die sogenannte Maschinenrichtlinie, die durch die Maschinenverordnung (9.GPSGV) in deutsches Recht umgesetzt wurde. Den Vorgaben wurde bereits bei der Neuausgabe der europäischen Norm EN 115-1 für Fahrtreppen und Fahrsteige Rechnung getragen. 
Danach muss ein Gebots- und Verbotszeichen „Kinderwagen verboten“ in der Nähe der Zugänge angebracht werden. Die neue Richtlinie fordert von Herstellern eine angemessene Reaktion auf „vernünftigerweise vorhersehbare“ Fehlanwendungen. Dazu wird auch die Mitführung von Kinderwagen auf der Fahrtreppe gezählt! Berücksichtigt der Hersteller dies nicht, haftet er verschuldensunabhängig für das Ereignis.
altIn der Tat sind Aufzüge noch immer Mangelware an vielen Punkte der Großstädte. Allein in Berlin lässt sich dieser Punkt an vielen markanten Stellen der Stadt belegen. Erst jetzt wird am S-Bahnhof Frankfurter Allee ein Personenaufzug gebaut. Bisher gab es dort nur Treppen, ein barrierefreies Vorankommen war dort bislang völlig unmöglich.
Eigentlich ein Unding, dass mit dem Beschluss, endlich einen Aufzug zu bauen, bis 2009 gewartet wurde. 
Da es bekanntlich am alten Bahnhof Ostkreuz nie Aufzüge und Rolltreppen gab, wäre der Bahnhof Frankfurter Allee stets eine Umsteigealternative gewesen, um in Richtung City oder Stadtrand zu gelangen…

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