Aufatmen bei vielen Familien und rund 6,5 Millionen Menschen: Das Bundesverfassungsgericht urteilte heute im Sinne derjenigen, die schon lange am „menschenwürdigen Existenzminimum“ leben müssen – und das aufgrund plötzlicher Arbeitslosigkeit meist ohne eigenes Verschulden. Die Richter forderten eine gesetzliche Neuregelung der Berechnung der Hartz-IV-Sätze bis zum 1. Januar 2011. Die aktuelle Berechnung verstoße gegen das Grundgesetz.
Dass die Berechnungsmethode der Hartz-IV-Sätze für Kinder den Gesetzgeber angekreidet werden würde, war schon im Vorfeld klar. Die Karlsruher Richter urteilten aber auch gegen die Berechnungsmethode für Erwachsene. Dabei überließen sie es der Politik, wie sie das Arbeitslosengeld II künftig zu einem besseren Leben gestaltet.
Die Entscheidung (gekürzt): „Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind. Zur Konkretisierung des Anspruchs hat der Gesetzgeber alle existenznotwendigen Aufwendungen folgerichtig in einem transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf, also realitätsgerecht, zu bemessen.“
Mit dieser Entscheidung steht die größte Sozialreform Deutschlands, benannt nach Peter Hartz, die die damalige Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II zusammenführte und auf einem Niveau unterhalb der damaligen Sozialhilfe siedelte, vor einer drastischen Korrektur. Der Hartz-IV-Regelsatz für Erwachsene liegt derzeit bei 359 Euro monatlich, bei Kindern sind die Leistungen nach Lebensalter gestaffelt zwischen 215 Euro und 287 Euro. Aufgrund der niedrigen Hilfssätze hatten drei Familien geklagt und nun Recht bekommen.
