Für alle Schwarzmaler(seher): Statt der herkömmlichen Fahrkartenkontrolle, könnte es im Jahr 2013 auch zu einer GEZ-Kontrolle im öffentlichen Personen Nahverkehr kommen. Grund: Die GEZ will künftig auch Gebühren für Smartphones und internetfähige PC kassieren. Während bislang mit 5,76 Euro ein verminderter Tarif galt, soll es nach den Wünschen der Bundesländer schon in drei Jahren unter dem Label „modifizierte Geräteabgabe“ ordentlich in der Kasse klingeln.
Denn dann müssen Besitzer eines Fernsehgeräts, Radios, PC oder internetfähigem mobilen Endgerät wie Smartphone den vollen Gebührenpreis von derzeit 17,98 Euro im Monat berappen. Dies erfuhr und publizierte das Online-Magazin „Carta“. Dabei soll es egal sein, ob im Internet entsprechende Services vorgehalten werden. Für Nutzer die sowohl ein TV-Gerät als auch einen PC besitzen, soll sich indes nichts ändern.
Auch bei Gewerbetreibenden soll die Gebühr zu Buche schlagen: Wenn kein Fernseher angemeldet ist, sollen diese zur Kasse gebeten werden und Abgaben für ihre PC oder Smartphones abführen. Weiterer Clou: Egal ob Privat- oder gewerblicher Nutzer, der Bürger soll künftig in der Beweislast stehen und der GEZ darlegen müssen, ob er Smartphone oder PC sein Eigen nennt oder nicht. Bislang war dies anders herum.
Fazit: Die Eingang beschriebene Zukunftsvision scheint näher als gedacht, wenn gleich viele PC- oder Handy-Besitzer auch im Besitz eines Fernsehers sind und somit keine weiteren Kosten zu befürchten brauchen – vorerst jedenfalls nicht. Aber die Politik sollte nachdenken: So können manche Nutzer, aufgrund der fehlenden Bandbreite, multimediale Inhalte gar nicht abrufen. Dazu werden die gewerblichen Restriktionen der Rundfunkgebühr Gründer sicherlich abschrecken. Im Juni 2010 soll darüber entschieden werden. Die Richtung scheint klar: Im Jahr 2023 zahlen wir für alle Geräte einzeln GEZ-Gebühren und damit für unsere Internetfähigen Toaster, Kühlschränke und Toiletten.
