Schnurlostelefone ab 2009 verboten: Viel Aufregung um nichts

Mit der Ankündigung den Betrieb der Übertragungsstandards für schurlose Telefone CT1 und CT2 Ende 2008 einzustellen, hat sich die Bundesnetzagentur zahlreiche Kritiker verschafft. Zu Unrecht wie eine genaue Betrachtung und Recherche zeigt.


Im Jahr 1984 wurde CT1 und 1985 CT2 als europäische Standards für mobile Übertragungsverfahren von der Europäischen Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation verabschiedet und von elf europäischen Ländern anerkannt. Bereits im Jahr 1997 kündigte die Regulierungsbehörde die Einstellung der beiden Standards an, räumte aber eine Schonfrist bis Ende dieses Jahres ein. Nach diesem Termin kann der Betrieb dieser Geräte mit hohen Kosten verbunden sein und gilt als Ordnungswidrigkeit.

Auch die Verbraucherzentralen wiesen, anders als zahlreiche Medien behaupten, auf die Einstellung der Standards frühzeitig hin. So berichtete im Jahr 2001 auch das renommierte Online-Nachrichten Portal heise bereits über die Einstellung der alten Übertragungsstandards.

Die Aufregung über die Einstellung ist mehr als unbegründet, denn schon seit 1992 steht der aktuelle und weitgenutzte Standard DECT für schnurlose Telefone zur Verfügung. Die Allgemeinzuteilung des Frequenzbereichs 1880 – 1900 MHz für digitale Schnurlostelefone nach diesem Standard ist von der genannten Frist nicht betroffen. Hier ist derzeit die Allgemeinzuteilung des Frequenzbereichs für DECT-Geräte bis zum Jahr 2013 befristet und wird in Abhängigkeit von der europäischen Harmonisierung fortgeschrieben.

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