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www.dfb.de/news/detail/1200-euro-geldstr...reunde-lotte-187226/Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Sportfreunde Lotte im Einzelrichterverfahren nach
Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines
unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe
von 1200 Euro belegt.Nach dem Drittligaspiel gegen Fortuna Köln am 10. März 2018 wurde das Schiedsrichter-Team um Justus Zorn (Freiburg) beim Verlassen des Spielfeldes von Lotter Zuschauern mit Bier
übergossen. Darüber hinaus wurde in der 54. Minute des Drittligaspiels
beim SV Meppen am 20. April 2018 eine Rauchbombe im Lotter
Zuschauerblock gezündet.Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.